3. Juni 2020, 12:01 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Hohe Temperaturen verleiten im Sommer zum Kauf von Klimaanlagen, die Bandbreite auf dem Markt ist aber riesig. Was sollten Mieter wählen – und welche Nachrüstung lohnt sich für Hausbesitzer?
Nachts ist es zu heiß zum Schlafen, tagsüber im Haus zu warm für jede Bewegung. Wer darüber nachdenkt, eine Klimaanlage zu kaufen, findet verschiedene Optionen im Handel – von mobil bis fest installierbar. Was taugt für wen?
Klimaanlage als Mieter installieren
Sie dürfen als Mieter nur bestimmte Anlagen installieren – es sei denn, der Besitzer stimmt zu. Denn der muss alle baulichen Veränderungen in seiner Immobilie genehmigen. Das betrifft natürlich auch einen Durchbruch von Wänden. Und der wäre notwendig, um ein fest installiertes Splitgerät anzuschließen, erläutert der Fachverband Gebäude-Klima.
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Eine solche Splitanlage hat zwei Teile. Einer ist fest im Raum installiert und durch Leitungen für das Kühlmittel mit dem Teil im Außenbereich verbunden. Solche Geräte sind üblicherweise fest verbaut und daher auch nichts für den schnellen Kauf für Mieter persönlich. Laut dem Fachverband gibt es aber auch einige wenige flexible Splitgeräte im Handel.
Monoblock-Geräte als Alternative zur fest verbauten Klimaanlage
Die praktikable Alternative für Mieter sind sogenannte Monoblock-Geräte. Sie lassen sich einfach überall dort hinstellen, wo gerade etwas Abkühlung gebraucht wird. Ihre warme Abluft wird mit einem Schlauch durch ein gekipptes Fenster abgeleitet. Nachteil: Sie sind lauter als Splitgeräte, weniger wirkungsvoll und nicht so effizient, erläutert der TÜV Rheinland. Denn durch das gekippte Fenster kommt immer auch etwas warme Luft von außen in den Wohnraum.
Wie mann man eine Klimaanlage nachträglich in das Haus einbauen?
Hier kann man ein Splitgerät fest verbauen oder den Monoblock flexibel aufstellen. Mit beiden Varianten wird aber in der Regel nur eine begrenzte Fläche gekühlt. Echte Klimaanlagen für das ganze Haus, wie man sie aus großen gewerblichen Gebäuden kennt, lassen sich zwar im Privatbau auch einbauen oder nachrüsten. Das ist aber sehr kostenaufwendig und daher nicht üblich, erklärt Günther Mertz vom Fachverband Gebäude-Klima.
Auch Lüftungsanlagen, die in vielen Neubauten zu finden sind und die das händische Fensteröffnen zum Luftaustausch ersetzen, lassen sich nur schwer um eine Klimafunktion erweitern. Denn die Leitungen sind nicht auf den für die Klimaanlage nötigen größeren Luftaustausch ausgelegt. Diese Nachrüstung wird daher in der Praxis nicht umgesetzt, so Mertz.
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Die Nachrüstung einer echten Klimaanlage im Wohnungsbereich ist sehr kostenaufwendig. Besser seien laut Fachverband mobile Mono- oder festverbaute Splitgeräte. Aber letzteres kann problematisch sein, denn bauliche Veränderungen kann auch ein einzelner Wohnungsbesitzer nicht einfach so entscheiden. Sie unterliegen dem Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft.
Welche Art der Zustimmung nötig ist, hängt von der Art der Anlage und ihrer Installation ab, informiert die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund hin. Ist zum Beispiel das Splitgerät für eine Wohnung an der Außenfassade so angebracht, dass es gut sichtbar ist, müssen alle Miteigentümer der Wohneigentümergemeinschaft zustimmen. Hängt es aber so an der Wand, dass nicht alle Miteigentümer es sehen können, genauso wenig wie Dritte von der Straße, braucht es nicht per se die Zustimmung aller (OLG Düsseldorf, 3 Wx 197/06).
Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Störung durch die Betriebsgeräusche der Anlage. Alle, die davon gestört werden, müssen zustimmen (OLG Düsseldorf, Az: 3 Wx 179/09)). Aber Haus & Grund stellt auch klar: Wird kein Eigentümer beeinträchtigt, so kann derjenige, der den Einbau vornehmen will, die Zustimmung der übrigen Wohnungsbesitzer verlangen.