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Änderungen für Verbraucher

Wie sich der Koalitionsvertrag auf das Heizungsgesetz auswirkt

Wärmepumpe
Die Wärmepumpe wurde zum Symbol für das Heizungsgesetz. Wie geht es damit weiter? Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

10. April 2025, 15:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem 9. April 2025 steht der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Auch das umstrittene Heizungsgesetz war Gegenstand der Verhandlungen. Worauf haben sich die Parteien der künftigen Großen Koalition nun bei der Zukunft des Heizens geeinigt? Die Details im Überblick.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – gemeinhin auch Heizungsgesetz genannt – war schon seit längerer Zeit ein politisches und gesellschaftliches Streitthema. Im Wahlkampf vor der Bundestagswahl hat es sich erneut zugespitzt, Rufe nach einer „Abschaffung“ wurden laut, vorwiegend seitens der CDU/CSU. Nun steht der Koalitionsvertrag, den die Union mit der SPD für die Große Koalition entworfen haben – und das Heizungsgesetz ist darin natürlich auch ein Thema. Welche Änderungen kommen damit auf Verbraucher zu?

Das sagt der Koalitionsvertrag über das Heizungsgesetz

„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ – so lautete die Forderung der Union noch während des Wahlkampfes, und so steht es nun auch im aktuellen Koalitionsvertrag. Was zunächst drastisch klingt, entpuppt sich allerdings keineswegs als komplette Verabschiedung vom Gebäudeenergiegesetz. Vielmehr soll es umfänglich angepasst werden. Im Koalitionsvertrag finden sich dazu zusammengefasst folgende Punkte:

  • Das Heizungsgesetz soll „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden.
  • Das Ziel der Einsparung von CO2 soll erhalten bleiben und zur „zentralen Steuerungsgröße“ werden. Das ist unter anderem auch aufgrund der strengen EU-Anforderungen nötig.
  • Die Heizungsförderung wird weiterhin fortgesetzt.
  • Die Kosten für die energetische Sanierung von vererbten Immobilien sollen „künftig von der Steuer absetzbar“ sein.
  • Das Heizungsgesetz soll besser mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden.
  • Die Gebäudeeffizienzklassen sollen sich an die Nachbarländer angleichen.

Heizungsgesetz wird angepasst, aber nicht abgeschafft

Obwohl die Abschaffung des Gesetzes nun auch im Koalitionsvertrag steht, bedeutet das nicht, dass sämtliche Inhalte des bisherigen Gesetzes entfallen. Stattdessen ist vorgesehen, ein neues Gebäudeenergiegesetz zu entwickeln. Es soll „technologieoffener, flexibler und einfacher“ ausgerichtet sein.

Was bedeutet das konkret? Die bisherigen strikten Vorgaben bei der Heizungsart sollen wegfallen – Hausbesitzern wird künftig eine größere Auswahl an Heizsystemen zur Verfügung stehen. Zudem entfallen viele Detailregelungen zum Heizungstausch. Damit kommt die CDU ihrem Versprechen nach, technologieoffene und emissionsarme Wärmelösungen zu fördern.

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Neues GEG orientiert sich an EU-Vorgaben

Im Fokus des geplanten Gesetzes steht weiterhin die Senkung der CO2-Emissionen. Hintergrund sind verschärfte Vorgaben der Europäischen Union: Die im März 2024 beschlossene „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ schreibt einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 vor. Deshalb ist es an sich auch gar nicht möglich, das Heizungsgesetz komplett abzuschaffen, wie auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bereits vor der Bundestagswahl betonte.

Im neuen Gesetz steht deshalb künftig die Energieeffizienz eines Gebäudes im Mittelpunkt, nicht mehr der Jahresenergieverbrauch. Zudem wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet – von der Errichtung über Modernisierungen bis zum Rückbau. Ziel ist eine drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen über diesen gesamten Zeitraum.

Im Neubau sowie bei Sanierungen sollen möglichst klimafreundliche Materialien eingesetzt werden. Dazu gehören nachwachsende Rohstoffe wie Holz, Lehm, Hanf, Schafwolle oder Stroh.

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So geht es mit den Förderungen weiter

Auch beim Thema Förderungen gibt es laut Entwurf eine klare Aussage: „Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.“ Das umfasst auch den vorübergehenden Wiedereinstieg in die Förderung für Neubauten nach dem Energieeffizienzstandard EH55. Dieser Standard galt seit 2023 als Mindestanforderung, wird aber seit 2022 nicht mehr gefördert.

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Keine Rückkehr zu Gas- und Ölheizungen vorgesehen

„Trotz des geplanten Kurswechsels bedeutet das Aus für das bestehende Heizungsgesetz nicht, dass Gas- oder Ölheizungen dauerhaft wieder erlaubt werden. Eine Rückkehr der Gasheizung ist nicht vorgesehen – Hausbesitzer sollten sich weiterhin mit nachhaltigen Heizalternativen befassen.“

Themen Heizen

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