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Wer haftet im Schadensfall?

Wer das Laub auf dem Gehweg entfernen muss

Wer muss das Laub vor der Haustür beseitigen?
Bleibt Laub auf dem Gehweg liegen, birgt es Risiken für Fußgänger Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

9. Oktober 2020, 15:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wenn im Herbst das Laub von den Bäumen fällt und auf dem Gehweg landet, kann sich dieser in eine rutschige Fläche verwandeln. Vor allem, wenn die Blätter feucht werden, kann es gefährlich werden. Aber wer ist für die Beseitigung verantwortlich? Und wer haftet im Ernstfall?

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Laub auf dem Gehweg kann für Passanten eine mögliche Gefahrenquelle darstellen. Wenn es in der nass-kalten Jahreszeit auf dem Boden klebt, kann die Fläche schnell zur Rutschbahn werden. Allerdings ist klar geregelt, wer das Laub auf dem Gehweg entfernen muss. Und auch bei der Versicherungsfrage gibt es deutliche Regeln.

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Die Eigentümer sind dafür verantwortlich, Laub auf dem Gehweg zu entfernen, damit niemand zu Schaden kommt. In manchen Kommunen gilt die Kehr- und Räumpflicht laut Satzung auch für die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück. Das gilt ebenso für eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG).

Zum eigenhändigen Mithelfen kann die Gemeinschaft niemanden verpflichten, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) in Bonn. Wer einen Dienstleister beauftragt, ist aber trotzdem nicht ganz von der Haftung befreit.

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Dienstleister braucht gute Haftpflicht

Wenn das Laub auf dem Gehweg nicht entfernt wird und jemand darauf ausrutscht und sich verletzt sich, muss der Dienstleister zwar erst mal für den Schaden aufkommen. Wenn er aber nicht ausreichend versichert ist und deshalb nicht haften kann, muss die WEG einspringen. Schon bei der Beauftragung sollte man also darauf achten, dass das Reinigungsunternehmen eine ausreichende Haftpflichtversicherung hat, so der Rat des Verbands.

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Entfernung von Laub auf Gehweg kontrollieren und protokollieren

Später sollten Wohnungseigentümer die Arbeit stichprobenartig kontrollieren und Protokoll führen, wenn sie mögliche Versäumnisse beobachten. Arbeitet der Dienstleister nachlässig, sollte die Verwaltung eingeschaltet werden. Und im Zweifel sollten die Eigentümer selbst zum Besen greifen und das Laub vom Gehweg entfernen, damit es keine Unfälle gibt.

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