5. Oktober 2022, 14:52 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Bereits der Begriff „Laubrente“ legt nahe, dass es hierbei um Geldzahlungen geht. Tatsächlich können Grundstückseigentümer ein Anrecht auf Schadensersatz haben, wenn das Laub vom Nachbargrundstück herüberweht. Wie können Eigentümer ihr Recht einfordern?
Nicht selten führt der herbstliche Laubfall im Garten zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. In manchen Fällen kann hier die Laubrente eine Rolle spielen. Allerdings ist dazu der gerichtliche Weg erforderlich. Zudem muss die Nutzung des Grundstücks durch das Laub stark beeinträchtigt werden – ein paar herübergewehte Blätter reichen dazu nicht aus. Hier erfahren Sie, wie man den Anspruch auf Laubrente geltend machen kann.
Übersicht
Was steckt hinter der Laubrente?
„Laubrente wird gewährt, wenn ein Baum auf dem Nachbargrundstück gepflanzt wurde, es zu übermäßigem Abwurf von Laub kommt und ich dadurch erhöhten Reinigungsaufwand habe“, erklärt die Rechtsanwältin Beate Heilmann auf myHOMEBOOK-Anfrage. Rechtlich geregelt ist die Laubrente im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 906 Absatz 2. Der Besitzer der Bäume, von denen das Laub auf das Nachbargrundstück fällt, muss die Laubrente entrichten.
Im Gesetzestext ist die Rede von einer „wesentlichen Beeinträchtigung“, was Heilmann auch betont. „Nur, wenn es mehr als das Zumutbare ist, habe ich Anspruch auf die Laubrente“, sagt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wehen nur ein paar Blätter vom Nachbarn herüber, reiche es nicht aus, um die Laubrente durchzusetzen.
Passend dazu: Was macht man am besten mit Laub im Garten?
Der geschädigte Nachbar kann laut Gesetzestext nur dann eine Laubrente einfordern, wenn „eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt“ ist. Ob und wann dieser unzumutbare Zustand im Einzelfall vorliegt, wird vor Gericht verhandelt. Dieser Weg kann lang dauern und auch viel Geld kosten, weshalb ein klärendes Gespräch unter Nachbarn meistens die zielführendere Option ist.
Zudem spricht die Expertin dabei von einer „Wechselwirkung“ – dreht sich der Wind, wehen die Blätter aus dem eigenen Garten auch hinüber zum Nachbarn. Für die Laubrente müsse die Belastung „einseitig, erheblich und permanent“ sein. Dazu gab es bereits einige Urteile des Bundesgerichtshofes, zum ersten Mal im Jahr 2003 (Aktenzeichen V ZR 102/03) und zuletzt 2017 (Aktenzeichen V ZR 8/17).
Was wäre dabei ein konkreter Fall?
„Unter Nachbarn ist der Laubfall sicherlich ein häufiger Streitpunkt“, sagt Heilmann zu myHOMEBOOK. In der Regel reicht es jedoch nicht für eine Laubrente, wenn ein paar Blätter vom Nachbarn herüberwehen und auf dem eigenen Rasen landen – sei er auch noch so gepflegt. Aber wenn etwa das Laub die eigene Dachrinne so sehr verstopft, dass eine professionelle Firma für die Reinigung beauftragt werden muss, kann es anders aussehen.
Generell ist die Laubrente dafür da, um die Kosten für etwaige Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten auf dem Grundstück zu decken. Allerdings räumt Heilmann ein: „Als betroffener Eigentümer muss man den Mehraufwand belegen.“ Und das kann sich mitunter schwerer gestalten als gedacht.
Wie hoch ist die Laubrente?
Bei der Laubrente gibt es weder ein Formular zur Beantragung, noch eine gesetzlich festgelegte Satzung. Es geht immer um den Einzelfall, wobei entschieden wird, wie teuer die Beseitigung des Laubes ist. Je mehr Laub auf dem eigenen Grundstück landet, desto höher auch die Laubrente. Entfernt man das Laub auf eigene Kosten, geht Heilmann von einer Berechnung per Arbeitsstunden aus. Diese können mit rund 15 bis 18 Euro berechnet werden.
Übrigens: Bei den Nachbarn muss es sich nicht immer um Privatpersonen handeln. Es kann auch Laub von Grundstücken der Stadt oder Gemeinde als Grund für eine Laubrente dienen.
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Wie beantragt man Laubrente?
Wer versuchen möchte, Laubrente zu bekommen, hat die Möglichkeit, einen Anwalt zu kontaktieren. Laut Heilmann kann man sich auch bis zu einem Streitwert von 5000 Euro selbst vertreten. Der Anwalt kann zunächst prüfen, ob überhaupt Anspruch auf die fortlaufenden Zahlungen besteht. Allerdings sollte man auch die Kosten für den Anwalt berücksichtigen. Außerdem: „Aufgrund der Beweisführung ist es schwer, eine Laubrente durchzusetzen. Die Abgrenzung zum eigenen Laubanfall muss möglich sein“, erklärt Heilmann. In den meisten Fällen ist es wohl sinnvoller – und auch kostengünstiger – sich außergerichtlich mit dem Nachbarn zu einigen.