20. September 2024, 19:35 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein Pool im Garten ist schon etwas Schönes. Nicht ganz so schön ist es hingegen, wenn im Wasser das ganze Laub vom Nachbarbaum landet. Genau so ein Fall ist jetzt sogar vor Gericht verhandelt worden.
An einem heißen Sommertag einfach ins kühle Nass springen – mit einem eigenen Pool im Garten ist genau das möglich. Allerdings bringt so ein Schwimmbecken nicht nur Freude, sondern macht auch Arbeit. Immerhin muss der Pool regelmäßig gesäubert werden. Sorgen dann noch Blätter und Eicheln vom Baum auf dem Nachbargrundstück für extra Schmutz, ist das besonders ärgerlich. Eine Poolbesitzerin in Hessen fühlte sich davon so gestört, dass sie von ihrem Nachbarn Reinigungskosten in Höhe von fast 280 Euro pro Monat verlangte – und berief sich dabei auf die sogenannte Laubrente. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied in seinem Urteil allerdings gegen die Zahlung einer Laubrente.
Darum ging es in dem Fall
Konkret geht es um einen Fall aus Hessen. Dort stehen auf einem Grundstück zwei 90 Jahre alte Eichen. Die direkte Nachbarin errichtete in unmittelbarer Nähe einen Pool, in dem dann wiederum Laub und Eicheln der Bäume landeten. Da sie sich aber sonst an den Bäumen nicht störte, wollte die Nachbarin nicht, dass die Eichen gefällt werden. Stattdessen verlangte sie eine sogenannte Laubrente von ihrem Nachbarn. Rund 280 Euro sollte dieser pro Monat für die anfallenden Kosten der Poolreinigung zahlen.
Der Nachbar sah das nicht ein und es kam zum Prozess. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied für den Baumbesitzer und lehnte die Zahlung der Reinigungskosten ab (Az.: 19 U 67/23). Das Urteil ist rechtskräftig.
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So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass man nicht einen Pool in unmittelbarer Nähe zu Bäumen errichten kann und dann wiederum eine monatliche Entschädigung für die Reinigungskosten verlangen könne. Laut Gericht war der Poolbesitzerin klar, dass die Grundstücke mit alten Bäumen bestückt sind.
Da sich die alten Bäume nach den heutigen Vorgaben etwas zu nah an der Grundstücksgrenze befinden, zog das OLG noch einen Sachverständigen hinzu. Dieser kam zu dem Schluss, dass zum einen der Laub- und Fruchtabwurf im üblichen Rahmen liege. Zum anderen wurde auch geprüft, ob es anders wäre, wenn die Bäume den vorgeschriebenen Abstand einhalten würden. Doch auch in dem Fall kam der Gutachter zu dem Schluss, dass auch dann das Laub in den Pool geweht werden würden.
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Was ist eine Laubrente?
Landen vom Baum des Nachbarn übermäßig viele Blätter und Äste im eigenen Garten, kann man unter Umständen eine Laubrente verlangen. Denn durch die Blätter kommt es zu einem erhöhten Reinigungsaufwand, den man in Rechnung stellen kann. Noch mehr Infos zur Laubrente finden Sie in diesem Artikel.