24. Juli 2024, 12:16 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Zum Aufbewahren von Lebensmitteln im Kühlschrank oder Tiefkühlfach greifen viele neben Tupperdosen zu leeren Eisverpackungen. In den Plastikschalen wurde immerhin bereits Speiseeis verkauft und gelagert. Sie müssen also für Lebensmittel geeignet sein, oder? Tatsächlich warnen Verbraucherschützer hier vor einer potenziellen Gefahr.
Wieso viel Geld für Behälter ausgeben, nur um Lebensmittel im Kühlschrank oder im Tiefkühlfach zu lagern, wenn man auch einfach Eisverpackungen verwenden kann? Nicht nur sind sie offensichtlich in der Lage, niedrigen Temperaturen standzuhalten, sondern man vermeidet zudem Plastikmüll. Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentrale Bayern e.V. rät gegenüber myHOMEBOOK allerdings davon ab, leere Eisverpackungen, aber auch Joghurt- oder Margarinebehälter für Lebensmittel weiterzuverwenden.
Warum man Eisverpackungen nicht wiederverwenden sollte
Auch wenn es praktisch und nachhaltig erscheinen mag – Lebensmittel und Vorräte gehören nicht in Eisverpackungen. „Bei Eisdosen handelt es sich um Einwegverpackungen, das bedeutet, sie sind nur für das spezielle Lebensmittel und den einmaligen Gebrauch gedacht“, erklärt Hülsmann. „Deshalb sind sie nicht für die Weiterverwendung, zum Beispiel zum Einfrieren oder zum Erwärmen in der Mikrowelle geeignet“, sagt die Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung. Auch bei vergleichbaren Dosen sei dies der Fall.
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Welche Risiken gibt es?
„Aus Kunststoffverpackungen können Chemikalien aus der Verpackung in Lebensmittel übergehen“, weiß die Expertin. Hersteller müssten zwar dafür sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Übergang von Chemikalien befolgt werden. Dies gelte aber nur für den expliziten Verwendungszweck: „Wenn beispielsweise die Dose zum Verkauf von fettfreien Fruchtsorbets bestimmt ist, kann es sein, dass bei fettigen oder heißen Lebensmittel die gesetzlichen Grenzwerte für den Übergang von Chemikalien nicht eingehalten werden.“ Auch das Einfrieren oder Auftauen in der Mikrowelle sollte man vermeiden.
Zudem wurden die Einmalverpackungen nicht für die dauerhafte Nutzung und wiederholtes Spülen hergestellt. „Selbst um Lebensmittel wie Kuchen oder Früchte einzufrieren, empfehlen wir aus Vorsorgegründen eine Weiterverwendung zu vermeiden, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Chemikalienübergangs deutlich geringer ist als bei heißer, fettiger Suppe“, sagt Hülsmann.
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Generell kommt es darauf an, ob man die Lebensmittel im Kühlschrank, Gefrierschrank oder Vorratsraum aufbewahrt. Zudem sollte man zum Erwärmen auch nur solche Behälter verwenden, die dafür geeignet sind. Gesetzliche Regelungen schreiben vor, die Dosen entsprechend zu kennzeichnen. In dieser Übersicht sehen Sie die wichtigsten Symbole zur Kennzeichnung:
3 allgemeine Tipps zum Aufbewahren von Lebensmitteln
- Heiße Lebensmittel sollte man besser nicht in Kunststoffbehälter füllen oder darin erhitzen.
- Fettige Lebensmittel besser in Edelstahl, Glas oder Porzellan erhitzen oder aufbewahren, da hier keine Stoffe austreten.
- Alle drei Materialien sind geruchs- und geschmacksneutral, wiederverwendbar und lassen sich auch in der Spülmaschine bei hohen Temperaturen hygienisch reinigen.