8. August 2021, 5:10 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Mängel müssen Mieter nicht hinnehmen. Zeigen sie ihren Vermietern einen Defekt an, müssen diese den Mangel abstellen. Doch was, wenn ein Mangel nicht angezeigt wird, wer kommt für Folgekosten auf?
Mieterinnen und Mieter müssen Mängel in der Mietwohnung melden. Denn nur dann haben Vermieterinnen und Vermieter auch die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen. Wird ein Defekt nicht gemeldet und es entstehen Folgekosten, können diese deshalb nicht automatisch dem Vermieter angelastet werden. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 123/19), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.
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Was, wenn Mieter Mängel an Mietwohnung nicht melden?
In dem verhandelten Fall ging es um erhebliche Nebenkostennachzahlungen. Ein defekter Spülkasten in der Wohnung hatte einen deutlich erhöhten Wasserverbrauch verursacht, den der Versorger abgerechnet hatte. Der Vermieter hatte diese Kosten in der Jahresabrechnung auf den Mieter umgelegt. Diese Abrechnung hatte das Amtsgericht in erster Instanz bestätigt, der Mieter legte jedoch Berufung ein und gab an, dass der vermehrte Wasserverbrauch für ihn weder sichtbar noch hörbar gewesen wäre. Somit hätte er dem Vermieter gar nicht früher den Mangel in seiner Mietwohnung melden können.
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Das Urteil: Das Landgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Es sei schlicht kaum vorstellbar, dass ein so massiver durch einen defekten Spülkasten verursachter Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibt. Denn auch ein häufig ortsabwesender Mieter muss seine Mietwohnung regelmäßig kontrollieren und etwaige Mängel seinem Vermieter melden.