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Beim Mieterverein nachgefragt

Welche Mängel der Vermieter beim Auszug dulden muss – und welche nicht

Wohnung streichen beim Auszug
Muss man wirklich die komplette Wohnung streichen, wenn man auszieht? Foto: Getty Images / DekiArt
Felix Mildner
Redaktionsleiter

5. März 2024, 10:41 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wechseln Mieter in eine neue Wohnung, müssen sie in vielen Fällen zunächst die alte Wohnung auf Vordermann bringen – so wie es im Übergabeprotokoll festgehalten ist. Aber einige Mängel sind auch Sache des Vermieters.

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Muss man als Mieter wirklich die Wände noch mal weiß streichen? Was ist mit den Kratzern im Parkettboden? Und wer verspachtelt die Bohrlöcher in der Wand? Fragen, die sich viele Mieter beim Auszug stellen. Denn schließlich möchte man auch die Kaution möglichst komplett wieder zurückerstattet bekommen. Allerdings ist es gar nicht unbedingt nötig, sämtliche Mängel in der Wohnung beim Auszug selbst zu beheben. myHOMEBOOK hat beim Mieterverein nachgefragt, wie die Sache geregelt ist.

Muss der Vermieter unverspachtelte Bohrlöcher akzeptieren?

Bringt man ein Regal an die Wand an oder befestigt die Halterung für den Fernseher, kommt man nicht umhin, Löcher in die Wand zu bohren. Sollte man diese beim Auszug wieder verspachteln? „Es kommt darauf an, ob der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, die Wohnung bei Auszug zu streichen oder nicht“, erklärt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage.

Wenn ja, dann müsse man die Löcher verspachteln und die Wand streichen. Falls nicht, dann sei es laut Franz in der Rechtsprechung umstritten, ob er das machen muss. „Da kommt es darauf an, wie viele Löcher in den Wänden sind“, erklärt die Expertin. Wenn es über das übliche Maß hinaus gehe, stelle das eine übermäßige Abnutzung dar und der Mieter müsse sie verschließen. Allerdings gibt es dabei keine konkrete Angabe, was genau „das übliche Maß“ heißt es. Übrigens: In dieser Anleitung erfahren Sie, wie man Bohrlöcher sauber verspachtelt.

Wie sieht es bei farbig gestrichenen Wänden aus?

Beim Umzug wird oftmals auch die Wohnung gestrichen. Das gilt natürlich auch bei bunten Wänden. „Farbige Wände muss der Mieter weiß bzw. in neutralen Farben zurückgeben – unabhängig davon, ob er zum Streichen verpflichtet ist oder nicht“, erklärt Franz vom Mieterverein.

Aber: „Neutrale helle Farben gelten laut Rechtsprechung als weiß.“ Demnach könnte man auch ein helles Beige oder einen anderen hellen, neutralen Ton an der Wand belassen. „Am sichersten ist es aber natürlich, wenn die Wände einfach weiß zurückgegeben werden“, rät die Mietrechtsexpertin.

Mehr dazu: Muss man beim Auszug unbedingt streichen?

Muss der Mieter Kratzer im Parkett selbst beheben?

Beim Verrücken von Möbeln kann es schon mal passieren, dass Kratzer auf dem Parkettboden entstehen – zumindest dann, wenn man keine Filzgleiter verwendet. Auch hier stellt sich die Frage, ob Mieter diese Mängel beim Auszug aus der Wohnung selbst beheben müssen.

Franz vom Mieterverein dazu: „Wenn die Kratzer im Parkett tief und lang sind, stellt das einen Schaden dar, den der Mieter beseitigen muss.“ Es kommt also – wie so oft – darauf an. Handle es sich nur um kleine Kratzer oder leichte Abdrücke von Möbeln, dann stelle das eine Abnutzung dar, die der Mieter nicht beseitigen müsse. Hier erfahren Sie, wie man Kratzer im Parkett vermeiden und ausbessern kann.

Muss man Flecken um Lichtschalter herum überstreichen?

Auch in diesem Fall komme es auf die Ausmaße der Verschmutzung an. Hat der Mieter eingewilligt, Schönheitsreparaturen zu übernehmen, dann müsse er diese Flecken auch überstreichen. Das würde er aber auch ohnehin, wenn er die Wand streicht. „Wenn keine Streicharbeiten geschuldet sind und die Flecken oder die Verschmutzungen sehr sichtbar sind, sollte der Mieter sie auch überstreichen“, empfiehlt Franz. Bei leichten Verschmutzungen handle es sich um Abnutzung – hier muss sich der Vermieter kümmern.

Mehr zum Thema

Muss man beim Auszug provisorische Lampen anbringen?

Oftmals hängen in frisch vermieteten Wohnungen sogenannte „Baustellenlampen“ an der Decke. Dabei handelt es sich um einfache Fassungen mit einem Leuchtmittel, die in der Regel zeitnah durch „echte“ Lampen ausgetauscht werden. Müssen Mieter diese provisorischen Lampen wieder anschließen, bevor sie ausziehen?

Hier ist die Antwort eindeutig: „Wenn die Wohnung ohne Lampen vermietet wurde, muss man auch keine Lampen anbringen, wenn man wieder auszieht“, erklärt Franz. Andererseits sollte man diese wieder anschließen. Ansonsten würde es auch keine Lichtquelle in der leeren Wohnung geben, was die Besichtigung vor allem zur dunklen Jahreszeit erschweren könnte.

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