24. November 2020, 16:58 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Üblicherweise sind die meisten Mietverträge in Deutschland auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Landet allerdings ein sogenannter Mietaufhebungsvertrag im Briefkasten, kann sich die Situation ändern. Um was es sich dabei handelt, welche Vor- und Nachteile sich ergeben und wie sich Mieter richtig verhalten, lesen Sie hier.
Zur Beendigung eines Mietvertrages müssen sich sowohl Mieter, als auch Vermieter an die gesetzlichen oder vereinbarten Fristen halten. Allerdings können Umstände eintreten, bei denen der Vermieter den Mietvertrag vorzeitig aufheben möchte. myHOMEBOOK hat sich beim Münchner Mieterverein erkundigt, was man bei einem Mietaufhebungsvertrag beachten sollte.
Übersicht
Was genau ist ein Mietaufhebungsvertrag?
„Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auf zwei Arten beendet werden“, erklärt Anja Franz vom Mieterverein in München auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Entweder kündigt eine der Parteien oder die beiden Parteien schließen einen Aufhebungsvertrag ab.“ Dieser kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Vermieter aufgrund eines mangelnden Kündigungsgrundes nicht kündigen kann, er aber unbedingt möchte, dass der Mieter auszieht.
Um dem Mieter den Vertrag „schmackhaft“ zu machen – in der Regel möchte er ja weiter in der Wohnung bleiben – gibt es laut Franz oft eine Abfindung. Ist der Mieter damit einverstanden und unterschreibt den Vertrag, bekommt er die entsprechende Summe. Alternativ ist es möglich, den Mieter von der Renovierung beim Auszug zu entbinden oder dass ihm Mieten erlassen werden.
Passend dazu: Die verschiedenen Arten von Mietverträgen
„Der Vermieter macht also finanzielle Zugeständnisse, um den Mieter dazu zu bringen, dass er freiwillig auszieht“, weiß Franz. „Eine andere Möglichkeit hat der Vermieter nicht, den Mieter zum Auszug zu bewegen.“
Wann ist der Mietaufhebungsvertrag gültig oder ungültig?
Der Mietaufhebungsvertrag ist nur dann gültig, wenn ihn alle Vermieter und alle Mieter unterzeichnet haben. Der Vermieter muss dazu als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. „Natürlich dürfen keine sittenwidrigen Bestimmungen in den Vertrag aufgenommen werden, dann wäre der Vertrag zumindest in diesen Punkten unwirksam“, erläutert Franz. „Ansonsten kann aber alles vereinbart werden.“
Welche Faktoren sollten Mieter dabei bedenken?
Generell gilt: Kein Mieter ist dazu gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen. Allerdings lohnt es sich, hier genau abzuwägen, weiß Franz: „Mieter sollten drauf achten, dass die Abfindung beziehungsweise die finanzielle Zuwendung so hoch ist, dass sie zumindest durch den Umzug, Wohnungssuche etc. keine finanziellen Einbußen haben.“ Der Mieter sollte nur dann unterschreiben, wenn er wirklich einen Vorteil dadurch hat.
Wie sollten sich Mieter dabei verhalten?
„Es kommt darauf an, welche Pläne und Interessen der Mieter hat und welches Angebot der Vermieter dem Mieter macht“, erklärt Mietrechts-Expertin Franz. „Wenn die Abfindung lediglich 1000 Euro beträgt, dann dürfte es für einen Mieter sehr uninteressant sein auszuziehen.“ Dann sollte er auf jeden Fall weiter verhandeln.
Wie hoch sind die Abfindungen?
„In der Regel bieten die Vermieter erstmal relativ wenig an, sind dann aber doch bereit, noch etwas drauf zu legen“, weiß die Expertin. Immerhin würden sie mit einer leeren Wohnung sehr viel Geld verdienen. Laut Franz werden dabei Abfindungen zwischen 20.000 und 150.000 Euro gezahlt, manchmal auch mehr.
Vor- und Nachteile Welche Arten von Mietverträgen es gibt
Mietrecht Was ist eigentlich eine Staffelmiete?
Experten-Tipps Wie kommen Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag?
Welche Alternativen zum Mietaufhebungsvertrag gibt es?
Mieter haben immer die Möglichkeit, den Vertrag einfach nicht zu unterschreiben und in der Wohnung zu bleiben. Dem Vermieter bleibt nur die Alternative, einen anderen Kündigungsgrund zu suchen. Allerdings dürfte das laut Franz schwierig werden. Dann kann man nämlich davon ausgehen, dass ein Grund wie Eigenbedarf nur vorgeschoben ist.