Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Einige Risiken

Was man wissen sollte, bevor man eine Mietbürgschaft übernimmt

Eine Bürgschaft hat Vorteile, birgt jedoch auch einige Nachteile
Eine Bürgschaft hat Vorteile, birgt jedoch auch einige Nachteile Foto: Getty Images / coldsnowstorm
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

15. November 2023, 5:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wollen Vermieter auf Nummer sicher gehen, verlangen sie einen Bürgen. Der muss einspringen, wenn der Mieter nicht mehr zahlt. Oftmals sind es die eigenen Eltern, die dabei allerdings ein finanzielles Wagnis eingehen. Was sollte man dabei beachten?

Artikel teilen

In der Regel wird beim Mieten einer Wohnung eine Kaution fällig, um den Vermieter vor möglichen Schäden an der Immobilie zu schützen. Alternativ können Mieter und Vermieter sich auf eine Mietbürgschaft einigen, bei der etwa Eltern, Freunde oder Verwandte die Mietzahlungen garantieren, falls der Mieter sie nicht leisten kann.

Mietbürgschaft kann Vorteile bringen

In Ballungsgebieten sind Mietbürgschaften an der Tagesordnung: Sie stellen für Vermieter eine zusätzliche Sicherheit dar. Beim Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt kann das Stellen eines Bürgen für Mieter also Vorteile bringen.

Mehr noch: Für Menschen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen ist es oftmals sogar die einzige Möglichkeit, an eine Wohnung zu kommen – oder an eine Gewerbeimmobilie für die berufliche Selbstständigkeit. So sei bei Auszubildenden, Freiberuflern, Gründern und Studenten das Stellen einer Bürgschaft total üblich, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.

Auch interessant: Welche Arten von Mietverträgen es gibt

Bürgen gehen finanzielles Risiko ein

Vielfach bürgen Eltern. Bei allem Willen, den Nachwuchs zu unterstützen, sollten sie die Übernahme der Zahlungsverpflichtung gut bedenken. Denn: „Bürgen stehen komplett für alles ein, was mit dem Mietverhältnis zu tun hat“, sagt Erik Uwe Amaya, Direktor des Eigentümerverbands Haus & Grund Rheinland/Westfalen.

Sie haften nicht nur komplett für Mietausfälle, sondern auch für offene Nebenkosten, Zinsen auf Mietausfälle und Schadenersatz bei Beschädigungen. Darüber hinaus übernehmen Bürgen auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Streit mit dem Vermieter eskaliert – und im schlimmsten Fall eine Räumungsklage ins Haus steht.

Wer zusätzlich zur Bürgschaft die Mietkaution gezahlt hat, verliert diese unter Umständen auch noch. Es handelt sich also um ein großes finanzielles Wagnis, das viel Vertrauen voraussetzt.

„Leistet der Mieter selbst gar keine Zahlungen mehr und eine Räumungsklage läuft, summieren sich leicht 15 Monate Miete“, rechnet Rechtsanwältin Beate Heilmann vor. „Man sollte nur bürgen, wenn man über das Geld verfügt, um für den Mieter einzuspringen“, sagt Heilmann, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.

Vertrauen ist gut, Vorsicht ist besser

Bei Garantien für Fremde rät Heilmann wie Amaya zu äußerster Zurückhaltung. Außenstehende könnten nicht überblicken, „wie redlich jemand ist und ob er grundsätzlich bereit und fähig ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Da könnte es Bürgen schnell treffen“, so die Rechtsanwältin.

Wie häufig Bürgen solche Ausfälle kompensieren müssen, ist mangels Statistik unklar. Es existieren lediglich grobe Annahmen. Mieterschützerin Franz geht davon aus, dass es wenig Ausfälle gibt. Eigentümervertreter Amaya und Rechtsanwältin Heilmann tendieren in die gleiche Richtung. Mit der Einschränkung, dass es erfahrungsgemäß in gewerblichen Mietverhältnissen öfter passiert als bei Wohnungen.

Konkretere Angaben gibt es nur für Kautionsbürgschaften. Die sich anders als die Mietbürgschaft nicht auf die regelmäßige Mietzahlung, sondern auf die Kaution beziehen. Banken und Versicherungen, die solche Bürgschaften anbieten, schätzen, dass in rund zehn Prozent der Fälle die bürgenden Institute einspringen müssen.

Mehr zum Thema

Kaution plus Bürgschaft – ist das erlaubt?

Nach dem Wohnungsmietrecht dürfen Eigentümer übrigens keine zusätzliche Mietbürgschaft fordern, wenn sie eine Kaution verlangen. Beides zusammen wäre eine unzulässige Übersicherung von Ansprüchen. „Entscheiden Eigentümer sich für die Bürgschaft, sollten sie auf die Barkaution verzichten“, sagt Uwe Erik Amaya.

Auf Umwegen ist die Doppel-Sicherung dennoch möglich. „Die Konstruktion ist zulässig, wenn Mieter die Bürgschaft von sich aus freiwillig anbieten“, erläutert Heilmann.

In Anbetracht des engen Wohnungsmarkts handelt es sich wahrscheinlich eher um freiwilligen Zwang. Im Streitfall müssen Vermieter jedoch nachweisen, dass Wohnungsinteressenten und ihre Bürgen die Zusatzabsicherung von sich aus angeboten haben.

Fazit: Wer eine Bürgschaft unterschreibt, geht eine Zahlungsverpflichtung ein – sie kann Bürgen an ihre finanziellen Grenzen bringen. Daher sollten die das gewagte Unterfangen allenfalls zugunsten von sehr vertrauten, verlässlichen Menschen in Erwägung ziehen. Das sind meistens die eigenen Kinder und Eltern.

Mit Material der dpa

Themen Mietrecht
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.