11. August 2020, 4:27 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Im Sommer kann es zu hohen Temperaturen und damit zu einer aufgeheizten Wohnung kommen. Wird es zu heiß, ist der Vermieter gefragt – der darf aber selbst entscheiden, was er gegen die Hitze tut.
Gerade in Dachgeschosswohnungen kann es im Sommer heiß werden. Abhilfe kann eine Klimaanlage schaffen, einen Anspruch haben Mieter aber nicht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn sommerliche Temperaturen stellen grundsätzlich keinen Mietmangel dar.
Warum Mieter keinen Anspruch auf Klimaanlagen haben
Wenn es in einer Wohnung im Sommer untypisch heiß wird, kann der Vermieter aber verpflichtet sein, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Auf einen expliziten Einbau einer Klimaanlage hat der Mieter aber keinen Anspruch. Der Vermieter kann frei entscheiden, welche Maßnahmen er trifft.
Vermieter muss Einbau von Klimaanlage zustimmen
Zudem muss der Vermieter auch dem Einbau einer fest installierten Klimaanlage auf Mieterkosten nicht zustimmen. Das Aufstellen einer mobilen Klimaanlage ist jedoch generell zu dulden. Wichtig ist daher, beim Wunsch nach einer Klimaanlage Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und mit ihm die Möglichkeiten zu besprechen. Holen sich Mieter die Zustimmung ihres Vermieters nicht ein, kann es nicht nur teuer werden, mitunter riskiert man auch das Mietverhältnis.
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Welche Möglichkeiten gibt es, Klimaanlagen nachzurüsten?
Sofern der Vermieter dem Einbau einer Klimaanlage zustimmt, haben Mieter auch ohne Anspruch verschiedene Möglichkeiten, eben diese nachzurüsten. Entweder werden die Geräte fest installiert oder man entscheidet sich für mobile Geräte, die sich überall in Wohnung und Haus aufstellen lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.