4. November 2020, 4:37 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer aus einer Mietwohnung ausziehen will, muss kündigen. Dabei müssen sich Mieter aber meist an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Welche Ausnahmen gelten?
Mieter sind vertraglich an ihre Mietwohnung gebunden und können sie nur selten außerordentlich kündigen. Sie müssen sich an gesetzlich oder mietvertraglich geregelte Fristen halten. Hat der Mieter kurzfristigere Pläne, steht ihm in der Regel kein Sonderkündigungsrecht zu. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Wann können Mieter außerordentlich kündigen?
Mieter können ihre Wohnung nicht einfach zurückgeben und die Mietzahlung einstellen. Sie müssen sich in jedem Fall an die vereinbarten oder gesetzlich geregelten Kündigungsfristen halten. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Frist in der Regel drei Monate. Dies gilt unabhängig vom Grund der Kündigung.
Ziehen Mieter dennoch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus, genügt es nicht, den Schlüssel einfach in den Briefkasten zu werfen. Auch wenn sie außerordentlich kündigen, müssen Mieter die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben. Wer dies nicht tut, riskiert weitreichende Auseinandersetzungen mit seinem Vermieter, die womöglich sogar vor Gericht enden können.
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Wie lange muss man weiter Miete zahlen?
Auch die Miete muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weitergezahlt werden. Häufig willigen Vermieter jedoch in eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis ein, wenn ein Nachmieter bereitsteht. Dieser kann durch den Mieter gestellt werden. Einen Anspruch darauf hat der Mieter allerdings nicht.