7. Juni 2024, 11:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
In diesem Jahr können Mieter zum ersten Mal Geld vom Vermieter zurückbekommen. Allerdings müssen sie dafür in vielen Fällen selbst aktiv werden. Um welche Kosten es dabei geht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Geld vom Vermieter zurückbekommen – das klingt nach einer tollen Sache. Tatsächlich bekommen Mieter dieses Jahr zum ersten Mal Anteile der sogenannten „CO2-Abgabe“ vom Vermieter zurück, die sie im vergangenen Jahr im Rahmen der Heizkosten abführen mussten. Diese Abgabe ist seit 2021 für das Heizen mit Öl oder Gas jedes Jahr fällig, bis 2027 steigt sie sogar weiter an. Bisher war es so geregelt, dass Mieter diese Kosten alleine begleichen. Das ändert sich allerdings nun. Denn seit dem 1. Januar 2023 wird die CO2-Abgabe unter Vermietern und Mietern aufgeteilt.
So viel Erstattung ist möglich
Wie der Mieterverein München ausgerechnet hat, können Mieter von der Aufteilung des CO2-Preises durchaus profitieren. Demnach sei für einen Vier-Personen-Haushalt in einem 110 Quadratmeter großen Haus eine Erstattung von mehr als 200 Euro pro Jahr drin. Bei kleineren Haushalten beziehungsweise Wohnungen ist es entsprechend weniger.
Beatrix Zurek ist Vorsitzende vom Mieterverein München. In einer Pressemitteilung begrüßt sie die neue Aufteilung: „Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den stark gestiegenen Energiekosten bei den immer weiter steigenden Mietkosten ohnehin stark belastet. Es ist nur fair, dass jetzt auch die Vermieter in die Pflicht genommen werden und Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen.“
Allerdings sei die Bundesregierung auch in der Pflicht, mehr Anreize für energetische Sanierungen durch langfristige Förderung zu schaffen. Zudem schlägt Zurek vor, das Mietrecht so anzupassen, dass Mieter bei energetischen Sanierungen nicht mehr die Hauptlast in Form von Mieterhöhungen zahlen.
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So bekommen Mieter die CO2-Abgabe anteilig zurück
„Für Mehrparteien-Häuser mit Zentralheizung müssen Vermieter die Höhe der CO2-Abgabe ausrechnen und bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen“, erklärt Zurek. In manchen Fällen müssen Mieter aber auch selbst aktiv werden, um die CO2-Abgabe erstattet zu bekommen. „Für Wohnungen mit Gas-Etagenheizungen, für die der Mieter selbst die Rechnung bezahlt, muss der Mieter es selbst ausrechnen und dem Vermieter in Rechnung stellen“, sagt die Expertin.
Diese Angaben sind für die Berechnung nötig:
- Verbrauchte Menge an Erdgas in Kilowattstunden im Abrechnungszeitraum
- Emissionsfaktor des Gases
- Wohnfläche
- CO2-Preis im Abrechnungsjahr
Der Gaslieferant ist verpflichtet, den Emissionsfaktor des Erdgases anzugeben.
Wichtig: Mieter haben sechs Monate nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, die Forderungen dem Vermieter mitzuteilen. Danach ist die Forderung verjährt.
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Beispielrechnung des Mietervereins
Im Schnitt verbraucht ein Haushalt in Deutschland jährlich 13,6 Liter Heizöl pro Quadratmeter. Bei einer Wohnung mit 50 Quadratmetern sind das im Schnitt 680 Liter. Im Jahr 2023 war dafür eine CO2-Abgabe von 64,60 Euro fällig. Je nach Energiebilanz des Gebäudes muss der Vermieter davon nun 0 Prozent bis 95 Prozent übernehmen, in diesem Beispiel also maximal 61,37 Euro. Aktuell sei die Entlastung für die Mieter noch gering, aber mit den jährlich steigenden CO2-Preisen wird sich das ändern.