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Nachgefragt

Dürfen Mieter ihr Licht eigentlich so lange anlassen, wie sie wollen?

Licht Mieter
Die einen sind länger wach, die anderen schlafen schon – aber gibt es Vorgaben, wie lange man sein Licht anlassen darf? Foto: Getty Images
Katharina Regenthal
Redakteurin

14. November 2024, 6:09 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Laute Musik oder andere, ohrenbetäubende Geräusche sind typische Dinge, durch die sich Nachbarn gestört fühlen können. Aber wie sieht es eigentlich beim Thema Licht aus? Ist es auch eine Art Ruhestörung, wenn der Nachbar das Licht nicht ausschaltet?

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Lärm, unangenehme Gerüche und viele andere Dinge können unter Nachbarn schnell mal zu Streit führen, weil sich jemand gestört fühlt. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei das oberste Gebot, um friedlich in einer Nachbarschaft leben zu können. Doch manchmal ist einem selbst vielleicht auch gar nicht bewusst, dass man gerade die Nachbarn stört. Dazu kann etwa auch das Thema Licht gehören. Gibt es bestimmte Vorgaben, wann Mieter ihr Licht in der Wohnung ausmachen müssen? myHOMEBOOK hat nachgefragt.

Gibt es Vorgaben für Mieter beim Licht?

Man sollte meinen, dass schon allein, um die Stromkosten nicht in die Höhe zu treiben, jeder das Licht ausschaltet, wenn er es nicht benötigt. Dem ist aber nicht immer so, weshalb durchaus die Frage aufkommen kann, ob Mieter eigentlich irgendwelche Vorgaben haben, das Licht zu löschen. Anja Franz vom Münchener Mieterverein erklärt myHOMEBOOK: „Der Mieter darf das Licht grundsätzlich so lange brennen lassen, wie er das will. Er zahlt ja auch die Stromkosten“.

Gut zu wissen: Wie kann man Lichtverschmutzung vermeiden?

Es gibt also keine Vorgaben, an die sich Mieter beim Thema Licht halten müssen. Jeder kann in seiner Wohnung die Lampen an- oder auslassen – so wie man will.

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Mögliche Ausnahmen, wenn das Licht stört

Aber, nur weil grundsätzlich erstmal keine Vorgaben festgeschrieben sind, heißt das nicht, dass Mieter wirklich komplett tun und lassen können, was sie wollen. „Hier gilt wie immer auch das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot. Wenn es also klar ist, dass das Licht den Nachbarn wirklich stört, weil es zum Beispiel in sein Schlafzimmer strahlt, kann der Nachbar schon verlangen, dass der betroffene Mieter dies ab einer bestimmten Uhrzeit abstellt“, erklärt Franz.

Gesetzlich festgelegt sei dies nicht, jedoch werde man sich an den Ruhezeiten orientieren können. Denn diese Festlegung diene dazu, dass alle im Haus zu bestimmten Zeiten ihre Ruhe finden könnten, so Franz weiter.

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