1. September 2024, 17:09 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, den die Mieter eines Objekts direkt von ihrem Vermieter beziehen. Dieser wird nicht erst über das öffentliche Netz transportiert. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Der Mieterstrom, auch als „Quartierstrom“ bezeichnet, ist ein Konzept der Energiewende. Der Grundgedanke besteht darin, dass in direkter Nähe von Wohngebäuden immer häufiger Strom produziert wird. Diesen gar nicht erst in das öffentliche Netz einzuspeisen, entlastet die Stromnetze und kann günstigeren, nachhaltigen Strom für die Mieter in einem Wohngebäude liefern.
Wie funktioniert Mieterstrom?
Der Name „Mieterstrom“ ist plakativ, führt aber etwas in die Irre. Als Verbraucher für diesen Strom kommen nicht allein die Mieter eines Mehrfamilienhauses in Betracht. Abnehmer des Stroms können auch Gewerbetreibende oder die Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein.
Das Grundprinzip ist aber das gleiche: Direkt in der Nähe des Objekts wird Strom produziert. Dieser kann etwa aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Hauses oder eines anderen Gebäudes in der Nähe stammen. Oder der Strom wird in einem Blockheizkraftwerk erzeugt. Zum „Mieterstrom“ wird diese Energie, wenn sie nicht erst in das öffentliche Netz eingespeist, sondern direkt an die Mieter geliefert wird. Mieterstrom ist also Teil einer dezentralen Stromversorgung.
Was ist so besonders an Mieterstrom?
Durch die Produktion des Stroms in der Nähe der Verbrauchsstellen wird der Transport der Energie über längere Strecken vermieden. Das führt physikalisch zu geringeren Verlusten und somit einer höheren Effizienz.
Gleichzeitig entlastet Mieterstrom die öffentlichen Stromnetze. Der Umstieg auf nachhaltigere Energiequellen und die Mobilitätswende erfordern einen Ausbau der vorhandenen Infrastruktur. Jede Entlastung ist somit willkommen.
Da Mieterstrom lokal (im „Quartier“) entsteht, entfallen bei solchen Projekten die Netznutzungsentgelte, eventuelle Konzessionsabgaben und die Stromsteuer. Das sind Preiskomponenten, die sich in den Tarifen anderer Verbraucher verstecken. Mieterstrom ist also auch preiswerter.
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Mieterstrom aus Photovoltaik kann attraktiv sein
Mieter- beziehungsweise Quartierstrom aus Photovoltaik wird staatlich mit einem „Mieterstromzuschlag“ gefördert. Diesen Zuschuss erhält der Vermieter vom Netzbetreiber. Ob ein Anspruch auf diesen Zuschuss besteht, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Dazu zählen unter anderem eine maximale Leistung der Anlage, die Art der Installation und auch der Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen wurde.
Wird der Zuschlag gewährt, hat das Auswirkungen auf den Preis für den Mieterstrom. Der Vermieter ist zwar grundsätzlich in der Preisgestaltung frei. Im Falle der Bezuschussung darf der Preis aber maximal 90 Prozent des Tarifs der Grundversorgung im entsprechenden Netzgebiet betragen.
Dieser „Preisnachlass“ klingt zunächst verlockend. Wer die Energiewende mitgestalten will und besonderen Wert auf nachhaltige Energieerzeugung legt, wird vermutlich einen solchen Vertrag guten Gewissens unterschreiben. Geht es aber einem Mieter in erster Linie um die Kosten, dann lohnt sich vor Abschluss eines Vertrags der Besuch eines Vergleichsportals. Denn die 90 Prozent des Grundversorgungstarifs können immer noch teurer als Angebote anderer Lieferanten sein.
Aus Sicht der Verbraucher ebenfalls wichtig zu wissen: Es bleibt jedem Mieter selbst überlassen, ob sie einen Mietstromvertrag abschließen. Sie dürfen sich weiterhin für jeden anderen Stromanbieter entscheiden. Den Strombezug dürfen Vermieter also nicht einfach an den Mietvertrag koppeln – jedenfalls nicht, wenn es sich um geförderten Mieterstrom handelt.
Die Rechte bei Abschluss eines Mieterstromtarifs
Und auch beim Abschluss eines Mieterstromvertrags behalten die Verbraucher ihre Rechte, die sie gegenüber anderen Anbietern auch haben, wie die Verbraucherzentrale festhält:
- Es besteht ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Abrechnung.
- Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung gilt auch beim Mieterstrom.
- Die Verbraucher behalten das Recht auf umfassende Informationen (z. B. Vertragsdauer und Kündigungsfristen).
- Und, essenziell: Die Verbraucher haben auch einen Anspruch auf angemessene Abschläge. Mit anderen Worten, auf ein faires Abrechnungsmodell, wie es auch die großen Energieversorger bieten. Nur so bleibt dann auch der Strom erschwinglich.
Achtung: Es gibt auch andere Mieterstrommodelle. Das Kopplungsverbot gilt nur für geförderten PV-Strom. Wird der Zuschuss also nicht genutzt oder kommt wegen nicht erfüllter Voraussetzungen nicht infrage, gelten die gerade genannten Einschränkungen nicht. Das gilt gerade in Bezug auf den Preis und das Kopplungsverbot.
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Stromversorgung mit Mieterstrom ist sicher
Bekanntlich scheint nicht immer die Sonne. Insofern gibt es auch Zeiten, in denen die PV-Anlage in der Nähe weniger Energie produziert, als die Mieter verbrauchen. Es muss sich aber niemand Sorgen machen, dass jetzt der Kühlschrank ausfällt oder die Wohnung dunkel bleibt.
Verträge zum Mieterstrom sind mit einem Vertrag eines Versorgungsunternehmens gekoppelt. Reicht der in der Nähe produzierte Strom nicht aus, springt das Energieunternehmen ein.
Vor Abschluss Vertrag genau prüfen
„Das Modell des Mieterstroms ist eine gute Idee, die sich für die Verbraucher rechnen kann. Jeder, der Mieterstrom nutzt oder diesen erzeugt, trägt aktiv zur Energiewende bei. Vor dem Abschluss eines solchen Vertrags sollte sich aber jeder genau über die Voraussetzungen seines Vertrags informieren.“