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Risiken vermeiden

So setzen Sie eine Mietminderung durch

Mietminderung
Für eine Mietminderung kann es einige gute Gründe geben. Aber wie geht man dabei vor? Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

31. Dezember 2024, 12:53 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Bei manchen Situationen können Mieter ein Recht auf Mietminderung haben. Aber wie kann man diese durchsetzen? Und was sollte man beachten?

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Wenn die Nachbarn mal wieder zu laut sind, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Vom Gespräch mit dem Ruhestörer über die Einschaltung des Vermieters bis hin zur möglichen Mietminderung – es gibt mehrere Wege, darauf zu reagieren. Lärmbelästigung ist aber nicht der einzige Grund, die Miete zu mindern. Doch wie sieht der rechtssichere Ablauf aus, um die eigene Position zu schützen und unnötige Risiken zu vermeiden, wenn man eine Mietminderung durchsetzen möchte? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Vor der Mietminderung das Gespräch suchen

Der erste Schritt sollte immer ein persönliches Gespräch sein, um die Situation zu klären. Manche Probleme sind dann bestenfalls schon erledigt oder werden zeitnah behoben. Führt das Gespräch nicht zum Erfolg, kann man weitere Schritte einleiten. Unter bestimmten Umständen ist es dann eine Mietminderung möglich. Das ist auch laut § 536 BGB geregelt.

Passend dazu: 6 typische Gründe, die eine Mietminderung rechtfertigen

Schriftliche Mitteilung an den Vermieter

Beim Durchsetzen einer Mietminderung ist es entscheidend, den Vermieter schriftlich über den Mangel zu informieren. In dem Schreiben sollte nicht nur die Lärmbelästigung klar beschrieben, sondern auch die Beseitigung des Problems gefordert werden. Der Eigentümerverband Haus und Grund weist darauf hin: „Die Miete darf aber so lange gemindert werden, wie der Mangel besteht. Also nicht erst nach einer bestimmten Frist.“

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Vorsicht bei der Mietzahlung

Mieterverbände empfehlen jedoch, die Miete zunächst weiterhin in voller Höhe zu zahlen – allerdings unter Vorbehalt. Dies bedeutet, dass der Vermieter schriftlich über die vorbehaltliche Zahlung informiert wird, um später zu viel gezahlte Beträge zurückfordern zu können. Der Hintergrund: Sollte die Minderung zu hoch oder unberechtigt sein, könnte dies als Zahlungsrückstand gewertet werden und schlimmstenfalls eine Kündigung der Wohnung zur Folge haben. Durch die vorbehaltliche Zahlung lässt sich dieses Risiko vermeiden.

Mit Material der dpa

Themen Mietrecht
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