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Lärmbelästigung

Darf man im Mietshaus Schlagzeug spielen?

Schlagzeug in der Mietwohnung
Ein Schlagzeug in der Mietwohnung führt schnell zu Problemen zwischen Nachbarn Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

9. Juni 2021, 20:48 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Musizieren ist ein beliebtes Hobby – allerdings oft nicht für die Nachbarn, die unter der Geräuschentwicklung von nebenan leiden. Vor allem bei Instrumenten, die dafür bekannt sind, ordentlich Lärm zu machen, ist Vorsicht geboten. Ein Schlagzeug zählt definitiv zu dieser Kategorie. Was ist im Mietshaus erlaubt, was ist untersagt?

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Lautes Trommeln aus der Nachbarwohnung ist selten gern gesehen – beziehungsweise gehört. Denn auch durch die dicksten Wände kann man den Schall vernehmen, meistens sehr zum Leidwesen der anderen Hausbewohner. Beim Schlagzeug im Mietshaus handelt es sich um einen typischen Streitfall, der bereits vor Gericht diskutiert wurde. Aber nicht nur dieses Instrument ist besonders laut, auch Blasinstrumente können beispielsweise für eine unüberhörbare Geräuschkulisse sorgen. Besser dran sind dabei musikalische Mieter, die ihr Instrument via Kopfhörer spielen können, zum Beispiel E-Piano oder E-Gitarre. Tatsächlich wurden je nach Instrument unterschiedliche Urteile gefällt.

Musik im Mietshaus – was ist erlaubt?

Wie der Deutsche Mieterbund (DMB) informiert, ist es grundsätzlich erlaubt, im Mietshaus zu musizieren. Ferner ist auch die Nutzung von Unterhaltungsmedien wie TV oder Radio gestattet. Es kann allerdings bei manchen Musikinstrumenten Einschränkungen geben. Hier lohnt sich vorab ein Blick in den Mietvertrag. Stehen hierzu keine generellen Angaben, ist es laut Urteil verschiedener Gerichte legitim, zwei bis drei Stunden pro Tag auch außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten zu spielen. Diese geht von 22 bis 6 Uhr.

Übrigens: Es spielt keine Rolle, auf welchem musikalischen Niveau man musiziert. Auch Musik von Profis kann von den Nachbarn als störend empfunden werden, wie das Landgericht Düsseldorf bereits 1989 entschied (22 S 574/89). Dabei ging es allerdings um das Klavierspiel.

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Wie sieht es beim Schlagzeug aus?

Gemeinhin gilt das Schlagzeug als typisches Instrument mit einer hohen Geräuschentwicklung. Überraschenderweise wurde vor Gericht allerdings nicht generell verboten, Schlagzeug im Mietshaus zu spielen. Das Landgericht in Nürnberg-Fürth entschied im Jahr 1990 (13 S 5296/90), dass man zwischen 45 und 90 Minuten Schlagzeug spielen darf – außer sonntags. Natürlich müssen dabei die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Auch zu anderen Instrumenten gibt es bereits individuelle Gerichtsurteile. Klavier dürfe man unter der Woche bis zu drei Stunden spielen (BayObLG 2 Z BR 55/95), Klarinette und Saxofon werktags zwei Stunden (OLG Karlsruhe 6 U 30/87) und Akkordeon immerhin eineinhalb Stunden, allerdings nur zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 22 Uhr (LG Kleve 6 S 70/90).

Hinweis: Im Sinne von guter und rücksichtsvoller Nachbarschaft sollte man es mit dem Musizieren im Mietshaus nicht übertreiben – vor allem bei lauten Instrumenten. Vor allem Familien mit Kleinkindern werden es Ihnen danken, wenn man Musik auf maximal Zimmerlautstärke macht. Das gilt natürlich auch für die musikalische Beschallung aus Lautsprecher-Boxen.

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Wie lange dürfen Berufsmusiker im Mietshaus spielen?

Auch Musiker, die mit dem Ausüben ihres Instruments Geld verdienen, müssen sich an bestimmte Ruhezeiten halten und dürfen nicht immer dann spielen, wann es ihnen passt. Eine Klavierlehrerin, die auch von zu Hause arbeitete, dürfe zwischen 7 und 17 Uhr spielen, sowie im Zeitraum von 17 und 22 Uhr noch mal drei Stunden (LG Frankfurt 2/25 O 359/89). Sogar am Wochenende dürfe sie praktizieren – allerdings nur fünf Stunden pro Tag. Allerdings dürfen Berufsmusiker auch nur solange spielen, wenn es eine vertragliche Vereinbarung gibt. Sonst greift auch hier die übliche Spieldauer von zwei oder drei Stunden.

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