30. September 2021, 13:57 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Vor allem in dicht besiedelten Innenstädten gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Parkplatz als nervenzehrende Aufgabe. Nach mehreren Runden um den Block wächst das Bedürfnis nach einem eigenen Parkplatz. Diesen kann man auch mieten – unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein eigens gemieteter Parkplatz erspart die lästige Suche nach einem freien Stellplatz. Zudem bietet ein fester Platz in der hauseigenen Tiefgarage einen guten Schutz für den Pkw. Beim Mieten eines Parkplatzes gibt es verschiedene Möglichkeiten – mit jeweils unterschiedlichen Rechten und Pflichten für den Mieter. myHOMEBOOK hat sich bei einer Expertin erkundigt, worauf man achten sollte.
Parkplatz mieten – welche Möglichkeiten gibt es beim Mietvertrag?
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie Anja Franz vom Münchner Mieterverein erklärt: „Ein Stellplatz oder eine Garage kann entweder mit der Wohnung zusammen in einem Mietvertrag vermietet werden oder mit einem extra Garagenmietvertrag.“ Ob es sich um einen offenen Stellplatz oder eine Garage handelt, ist hierbei zweitrangig. Die erste Variante hat einen bestimmten Vorteil: „Wenn es ein einheitlicher Mietvertrag ist, kann der Vermieter diesen nicht einfach kündigen oder die Miete erhöhen“, erläutert die Mietrechts-Expertin. „Das geht dann nur zusammen mit der Wohnung und dafür gelten bestimmte Regeln.“ Der Vermieter braucht dazu einen gesetzlichen Kündigungsgrund, etwa weil er Eigenbedarf anmeldet. Zudem kann der Vermieter nicht die Miete für den Parkplatz alleine erhöhen, sondern nur in Verbindung mit der Wohnung.
Im anderen Fall schließen Mieter für den Parkplatz einen eigenen Mietvertrag ab. Im Gegensatz zum einheitlichen Vertrag kann sowohl Mieter als auch Vermieter den Mietvertrag für den Stellplatz wieder kündigen. Dafür müssen auch keine triftigen Gründe vorliegen, allerdings gilt üblicherweise die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. „Grundsätzlich gibt es für Garagen keinen Mieterschutz“, erklärt Franz vom Münchner Mieterverein.
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Darf man den Parkplatz untervermieten, wenn man ihn nicht braucht?
Was ist, wenn Mieter ihren Parkplatz gar nicht selbst benötigen? Dürfen Sie ihn einfach untervermieten? Prinzipiell ist das möglich. Aber: „Wenn der Parkplatz untervermietet werden soll, braucht man die Genehmigung des Vermieters“, erklärt Franz. Gibt dieser sein Einverständnis, einigen sich Haupt- und Untermieter vertraglich. Dabei kann der Mieter bestimmen, wie viel er für die Untervermietung verlangt. Hier erfahren Sie zudem, wann man seine Wohnung untervermieten darf.
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Muss der Parkplatz eine gewisse Mindestgröße aufweisen?
„Für Parkplätze gibt es keine bestimmte Größe“, erklärt die Mietrechtsexpertin. „Man mietet ihn so an, wie er ist.“ Manchmal kann es dabei auch vorkommen, dass der Nachbar einen größeren Parkplatz hat, was ihm das Rangieren, Be- und Entladen erleichtert. Aber: „Wenn der vom Nachbarn größer ist, hat das keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis“, sagt Franz. Schließlich weiß der Mieter ja, um welchen Parkplatz und welche Größe es sich handelt, bevor er den Mietvertrag unterschreibt.