3. August 2023, 17:13 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
In Zeiten von Wohnungsnot in Deutschland und steigenden Mietpreisen wird der Platz zum Wohnen immer enger. Zudem steigen die Lebenskosten – geräumige Wohnungen können sich vor allem Menschen in den Großstädten oft allein nicht mehr leisten. Die Folge: Mehrere Personen ziehen zusammen und teilen sich somit eine Wohnung. Schnell stellt sich dabei die Frage, wann es zu einer Überbelegung in der Mietwohnung kommt.
Leben in einer Wohnung mehr Menschen, als für die entsprechende Wohnfläche vorgesehen, spricht man von einer Überbelegung. Aber gilt eine Mietwohnung als überbelegt? Gibt es dabei eine Obergrenze? Und gilt diese auch für vorübergehenden Besuch? myHOMEBOOK hat bei einer Expertin für Mietrecht nachgefragt.
Wann ist eine Mietwohnung überbelegt?
„Für die Feststellung der Überbelegung kommt es – wie immer – auf den Einzelfall an“, erklärt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Es ist entscheidend, wie viele Zimmer vorhanden sind und wie groß die Räume sind.“ Das muss anschließend ins Verhältnis gesetzt werden. Laut Rechtsprechung gibt es dabei eine Faustregel: Demnach liegt keine Überbelegung in der Wohnung vor, wenn für jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis 13 Jahre ein Raum von mindestens 12 Quadratmetern zur Verfügung steht. „Aber es gibt dazu viele Einzelfallentscheidungen“, ergänzt Franz.
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Darf der Vermieter nachfragen, wie viele Personen in der Wohnung leben?
„Der Vermieter kann schon Auskunft darüber verlangen, wie viele Menschen in seiner Wohnung wohnen“, erklärt die Mietrechts-Expertin. „Allerdings stellt die Überbelegung an sich noch keinen Grund für eine Kündigung dar.“ Auch hier müsse der Einzelfall geprüft werden. Außerdem müsse zu der Überbelegung auch noch eine erhebliche Verletzung der Vermieterrechte hinzukommen, damit der Vermieter ein Kündigungsrecht hat. Zudem falle dabei laut Franz ins Gewicht, wie die Wohnung geschnitten ist, wie die Regelung über die Renovierung der Wohnung ist oder wie alt die Bewohner sind.
Wie sieht es bei der Untervermietung aus?
Wenn der Mieter Zimmer untervermietet, benötigt er ohnehin die Genehmigung des Vermieters, erklärt Franz. Das gilt auch dann, wenn andere Mitbewohner unentgeltlich dort wohnen. Hier erfahren Sie, wie man eine Wohnung in fünf Schritten untervermietet.
Müssen Mieter angeben, wenn sich die Zahl der in der Wohnung lebenden Personen erhöht?
Ja, sagt Franz vom Münchner Mieterverein. Wenn etwa ein Lebenspartner zuzieht, muss er den Vermieter auch informieren.
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Wie lange ist vorübergehender Besuch erlaubt?
Wenn etwa ein Freund oder Bekannter für eine gewisse Zeit zu Gast die eigene Wohnung mitbenutzt, ist das per se kein Problem. Allerdings gibt es hier laut Franz einen maximalen Zeitraum. „Besuch kann bis zu sechs Wochen in der Wohnung wohnen“, informiert die Expertin. Und: „Darüber muss der Vermieter auch nicht informiert werden.“