14. Oktober 2024, 14:17 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Vor allem in Großstädten sieht man oft Müllberge am Straßenrand, die mit einem „Zu verschenken“-Schild versehen sind. In manchen Fällen wird das Angebot angenommen, aber oft bleibt der „wilde Müll“ auch einfach liegen. Für die Entsorgungsunternehmen ist das ein Problem.
Im Keller häuft sich das alte Gerümpel, der einst gemütliche Sessel ist längst abgenutzt, und der fleckige Teppich passt nicht mehr zur restlichen Einrichtung? Kein Problem – einfach auf die Straße stellen, jemand wird es schon gebrauchen können. Ein „Zu verschenken“-Schild am ausrangierten Müll vermittelt das Gefühl, etwas Gutes zu tun und vielleicht sogar einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. So oder ähnlich läuft es vermutlich oft ab, bevor der Kram am Straßenrand landet. Doch die lokalen Entsorgungsbetriebe sind von dieser Praxis nicht besonders begeistert.
Übersicht
Ist es erlaubt, Müll mit „Zu verschenken“-Schild auf die Straße zu stellen?
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt davor, seinen Müll mit einem „Zu verschenken“-Schild an den Straßenrand zu stellen. „Das Abstellen von Sperrmüll auf dem Gehweg – und damit auf öffentlichem Grund – ist eine Ordnungswidrigkeit und trägt auch zur Beeinträchtigung des Stadtbildes bei“, sagt eine Verbandssprecherin auf myHOMEBOOK-Anfrage.
Allerdings muss man dabei unterscheiden: Nimmt der ursprüngliche Besitzer die ausrangierten Dinge wieder zurück, wenn sie niemand abholt? Oder werden sie mit dem „Zu verschenken“-Schild ihrem Schicksal überlassen? Für den VKU ist klar: „Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder.“
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Wer kommt für den illegal abgestellten Müll auf?
Solch illegaler Müll muss von der kommunalen Sperrmüllabfuhr im Auftrag der jeweiligen Stadt beseitigt werden. Beseitigung und Reinigung werden dann letztlich als Sonderaufwand über die Abfallgebühren auf jeden einzelnen Gebührenzahler umgelegt.
Ist der illegale Müll gefährlich?
Je nach Menge und Umfang der Dinge, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, kann davon auch eine Gefahr für Mensch und Natur ausgehen. Es kann sein, dass der Müll Wege blockiert oder giftige Flüssigkeiten in den Untergrund gelangen. Wenn der Trödel ein paar Tage im Regen steht, spricht der VKU bei einem durchweichten Schrank oder einer Matratze auch von „wildem Müll“.
Warum ist „wilder Müll“ ein Problem?
Als wilde Müllablagerung oder wilden Müll bezeichnet man lokale Verunreinigungen von Naturräumen und Kommunen durch illegale Abfallentsorgung. Beispiele dafür sind etwa Elektroschrott, ausrangierte Möbelstücke oder andere Abfälle aus Haus und Garten.
„Sogenannter ‚wilder Müll‘ ist nicht nur eine Form der Umweltverschmutzung, sondern kommt am Ende alle Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen“, erklärt der Verband der Entsorgungsunternehmen. Die Sprecherin bezeichnet diese Praxis als „emotionales Thema, bei dem viele angesichts von so viel vorsätzlicher Achtlosigkeit nur den Kopf schütteln können.“
Wer kümmert sich um die Entsorgung?
Wer sich um die Beseitigung kümmert, variiert je nach Kommune. „Die Beseitigung erfolgt regelmäßig im Auftrag der jeweils betroffenen Städte oder Gemeinden. Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe und zum Teil auch private Dienstleister werden von diesen dafür beauftragt“, so der VKU.
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Welche sinnvollen Alternativen gibt es?
In Deutschland gibt es ein engmaschiges Netz an kommunalen Wertstoffhöfen. „Wir empfehlen daher im Sinne der Stadtsauberkeit, des Naturschutzes, der Verkehrssicherheit und des Gemeinwohls unbedingt, Sperrmüll sicher und preisgünstig über die örtlichen Wertstoffhöfe zu entsorgen“, sagt der Verband.
Wertstoffhof
Die Sprecherin rät: „Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger zur aktuellen Situation auf Ihrem Wertstoffhof.“ Wann und unter welchen Bedingungen die kommunalen Wertstoffhöfe geöffnet sind, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und an die Kundengewohnheiten vor Ort angepasst. „Daher empfehlen wir den Bürgerinnen und Bürgern, sich vorab bei ihrem kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb über aktuell gültige Corona-Regeln, Öffnungs- und eventuelle Wartezeiten zu informieren.“
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Sperrmüllabholung
Viele Kommunen und Städte bieten auch Sperrmüllabholungen an, die je nach Gebührensystem kostenfrei oder kostenpflichtig sind. Außerdem gibt es auch Tausch- und Schenkbörsen. Auch Online-Tauschmärkte oder –Verkaufsbörsen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Zudem holen viele soziale Einrichtungen brauchbare Altmöbel und Altkleider auch selbst ab.
Nachbarschafts-Netzwerke
Auch die Anmeldung in einem Nachbarschafts-Netzwerk kann sich lohnen – zum Verschenken oder Tauschen. „Und vielleicht lohnt auch der Besuch in einem Repaircafé, wo ausgedienten Gebrauchsgegenständen neues Leben eingehaucht wird“.
Trödelmarkt
Eine Option kann auch ein Stand auf einem Trödelmarkt sein, rät der VKU. „Das Verkaufen und Handeln mit der ganzen Familie macht Spaß, kann in einem Rutsch viel Platz im Keller oder auf dem Dachboden schaffen und spült Geld in die Familienkasse.“