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Nachgefragt

Gibt es für Mieter eine Pflicht, im Winter die Wohnung zu heizen?

Müssen Mieter heizen
Für Mieter besteht grundsätzlich erstmal keine Heizpflicht Foto: Bastian Weltjen/Gettyimages
Katharina Regenthal
Redakteurin

18. Oktober 2023, 14:37 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Um steigende Heizkosten bezahlen zu können, versuchen viele zu sparen, wo es nur geht. Doch wie weit können Mieter gehen? Könnten sie im Winter auch komplett aufs Heizen verzichten?

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Mit den sinkenden Temperaturen drehen viele wieder ihre Heizung auf. Doch das Heizen treibt die Energiekosten weiter in die Höhe, weshalb sich so manch einer wahrscheinlich fragt, ob er überhaupt heizen muss. Gibt es überhaupt eine Heizpflicht für Mieter? myHOMEBOOK hat beim Mieterverein München nachgefragt, ob Mieter im Winter heizen müssen.

Gibt es eine Heizpflicht für Mieter?

„Eine generelle Heizpflicht für Mieter besteht nicht“, stellt Anja Franz vom Mieterverein München gegenüber myHOMEBOOK klar. Mieter müssen also ihre Wohnung nicht heizen – vorausgesetzt, es ist nicht anders im Mietvertrag festgehalten. Dann müssten sie sich an die Vereinbarung halten.

Entscheiden sich Mieter dafür, ihre Wohnung nicht zu heizen, müssen sie auf folgendes achten: „Der Mieter kann auf die Beheizung seiner Räume verzichten, solange er dafür sorgt, dass keine Schäden entstehen“, so Franz. Mit Schäden ist etwa das Einfrieren der Rohre, Feuchtigkeitsschäden an den Wänden oder Schimmel gemeint.

Passend dazu: Sollte ich die Heizung anlassen oder ausschalten, wenn keiner zu Hause ist?

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Kälteschäden können zur Kündigung führen

Mieter müssen im Winter zwar nicht gezwungenermaßen heizen – sollten allerdings Schäden entstehen, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Schäden am Eigentum des Vermieters kann dieser Abmahnungen erteilen, die im schlimmsten Fall dann zur Kündigung der Wohnung führen können.

Außerdem kann es im Zweifel teuer für den Mieter werden: „Wenn Schäden in der Mietsache entstehen, weil der Mieter nicht ausreichend heizt, kann der Vermieter den Mieter auch zur Schadenbeseitigung beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichten“, so Franz.

Auch interessant: Wann der Vermieter die Heizung anschalten muss

Aber auch wenn das Nichtheizen noch nicht zu Schäden in der Wohnung geführt hat, kann es eine Kündigung geben. So hat das Landgericht Hagen (Az.: 10 S 163/07) im Jahr 2007 einem Vermieter recht gegeben, der seinem Mieter nach mehrmaligen Abmahnungen wegen Nichtheizens gekündigt hatte. Im Urteil heißt es, dass das Nichtbeheizen der Wohnung eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung darstelle – unabhängig davon, ob dies bereits Auswirkungen habe.

Laut Urteil war das Beheizen der Wohnung zudem Teil des Mietvertrages. Laut Gericht habe der Beklagte somit seine vertragliche Pflicht zur Beheizung der Wohnung vorsätzlich verletzt.

Heiz-Tipp: Um unnötige Schäden zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Heizung nie komplett auszuschalten. Damit die Heizkosten aber nicht unnötig in die Höhe schnellen, sollte man die Heizung zumindest herunterdrehen, wenn beispielsweise die Wohnung für einen längeren Zeitraum verlässt. Wie man sparsam heizen kann, ohne Schäden zu verursachen, lesen Sie hier.

Themen Heizen Mietrecht
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