28. Dezember 2023, 12:30 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Der Verkauf der Immobilie ist vollzogen – aber auch zu diesem Zeitpunkt stehen noch einige Fragen im Raum, die es zu klären gilt. myHOMEBOOK-Autor und Immobilien-Experte Christopher Hnida beantwortet die wichtigsten Punkte.
Nach dem erfolgreichen Verkauf einer Immobilie sind einige wichtige Schritte zu beachten, um den Prozess reibungslos abzuschließen. In diesem letzten Teil der myHOMEBOOK-Serie „Immobilienverkauf zum Höchstpreis“ schließen wir den Prozess ab und klären über die wichtigsten Aspekte nach dem Verkauf auf. Schließlich möchten sowohl der Verkäufer, als auch der neue Eigentümer einen geregelten Übergang durchführen und potenzielle Komplikationen vermeiden.
Was passiert nach dem Verkauf der Immobilie?
Nach dem Verkauf beim Notar passiert erst einmal gar nichts. Der formelle Prozess des Erwerbs wird vom Notar geleitet. Der Käufer überweist den Kaufpreis, abzüglich eventuell auszugleichender Grundschulden, an den Verkäufer. Dies geschieht einige Wochen nach der Beurkundung – je nachdem wie schnell das Grundbuchamt arbeitet und die weiteren Voraussetzungen zur Zahlung eintreten. Ist das Geld geflossen, wird üblicherweise die Übergabe der Immobilie durchgeführt.
Wann muss ich die Immobilie aushändigen?
Dies ist grundsätzlich davon abhängig, was Sie mit dem Käufer vereinbart haben. Damit diese Regelung wirksam ist, gehört sie natürlich in den Kaufvertrag. Normalerweise findet die Übergabe gegen Zahlung des Kaufpreises statt. Dies ist die zu empfehlende Vorgehensweise, da sie für alle Beteiligten die größtmögliche Sicherheit bietet. Ist eine deutlich vorgezogene oder spätere Übergabe erforderlich, sollte dies umfassend mit dem Notar besprochen werden, der über mögliche Risiken aufklären kann.
Dazu passend: Die wichtigsten Fragen und Antworten beim Verkauf einer Immobilie
Muss ich Versicherungen und laufende Verträge kündigen?
Es ist sinnvoll, Versorger und Versicherungen mit dem Übergabeprotokoll zu informieren. Üblicherweise setzen sich Versicherungen mit dem Käufer in Verbindung, da einige Verträge mit einem Sonderkündigungsrecht auf ihn übergehen. Versorgungsverträge lassen sich durch die Übergabe und den entsprechenden Nachweis kündigen.
Warum erhalte ich noch Zahlungsaufforderungen für die Grundsteuer?
Weil es sich hier der Staat womöglich etwas einfach macht. Wer am 01.01. des jeweiligen Jahres als Eigentümer im Grundbuch steht, ist für dieses Jahr in der Verantwortung, die Grundsteuer zu zahlen. Verkaufen Sie Ihre Immobilie, wird im Verhältnis unter Ihnen aber der Käufer zahlungspflichtig.
Erhalten Sie also entsprechende Bescheide, die sich auf den Zeitraum nach Übergabe (auch Nutzen-Lastenwechsel genannt) beziehen, können Sie diese an den Käufer weiterleiten. Zahlt dieser nicht, müssen Sie aber übernehmen und sich das Geld dann von ihm wiederholen.
Hafte ich für Schäden und Mängel an der Immobilie?
Als privater Verkäufer schließen Sie eine Haftung für Mängel und Schäden an der Immobilie in aller Regel aus. Ausnahmen bilden solche, von denen Sie Kenntnis hatten. Sie dürfen also nichts verschweigen, sind aber abgesichert, falls ohne ihr Wissen Schäden vorhanden sind. Mängel, von denen Sie aufgrund von Fahrlässigkeit (weil Sie etwa Ihre Post nicht öffnen), nichts wissen, können zum Haftungsfall führen.
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Muss ich die Hausverwaltung informieren?
In vielen Teilungserklärungen ist bestimmt, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss. Dies ist ein üblicher und rein formeller Prozess. Der Verwaltung hat die Pflicht, zuzustimmen, wenn ihm keine Gründe bekannt sind, die dagegensprechen. In solchen Fällen erhält die Hausverwaltung also ohnehin Kenntnis über den Verkauf (Sie erhält eine Kopie des Kaufvertrags).
Ist dies nicht der Fall, ist es durchaus sinnvoll, die Verwaltung über den Verkauf zu informieren. Am besten lässt man ihr das Übergabeprotokoll zukommen.
Extra-Tipp der myHOMEBOOK-Redaktion
„Der Verkauf einer Immobilie ist ein sicheres und durchführbares Vorhaben. Besonders wichtig ist allerdings zu verstehen was vor sich geht und warum Regelungen so sind, wie Sie sind. Gerade wenn in Einzelfällen von üblichen Abläufen abgewichen werden soll, kann es kompliziert werden. Ansprechpartner ist der Notar und unbedingt zu empfehlen auch ein Makler, der den Prozess des Verkaufs Schritt für Schritt erläutern kann. Wer verkauft, ohne zu verstehen, ist am Ende einfach nur vom Glück anhängig, ob alles gut geht oder nicht. Das muss nicht sein.“– Christopher Hnida, myHOMEBOOK-Autor
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