22. Juni 2019, 13:08 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Eigentlich gilt der heimische Garten als Erholungsoase, doch nicht selten kommt es zum Streit über den Gartenzaun hinweg. Auslöser sind meist Kleinigkeiten, etwa der Grillgeruch von drüben oder der Zaun. Im Nachbarschaftsrecht ist geregelt, was Sie im Garten dürfen und was nicht. myHOMEBOOK klärt auf – und verrät die häufigsten Gründe für Streit.
Streit unter Nachbarn gibt es in deutschen Gärten immer wieder. Mal ist es der stinkende Komposthaufen, der dem Nachbarn in die Nase sticht. Oder es sind Äste oder Wurzeln, die herüberwuchern, zu laute Musik von der Grillparty oder der knatternde Rasenmäher vom Nachbargrundstück. Aber was ist erlaubt und was nicht? myHOMEBOOK stellt die zehn häufigsten Streitthemen am Gartenzaun vor – und sagt, was das Nachbarschaftsrecht dazu sagt.
10 häufige Gründe für Streit unter Nachbarn
1. Bäume pflanzen und fällen
Die große Eiche nimmt Ihnen das nachmittägliche Sonnenlicht, Ihr Nachbar liebt aber den gespendeten Schatten. Was nun? Dürfen Sie den Baum einfach fällen? Generell gilt: Einen Baum auf Ihrem Grundstuck dürfen Sie fällen. Sie müssen allerdings die Naturschutz- und Baumschutzsatzungen Ihrer Gemeinde beachten.
Denn ob Sie einen Baum fällen dürfen, hängt je nach Baumart auch vom Umfang oder Durchmesser des Stammes ab. Außerdem auch davon, ob der Baum als Brutschutz für Vögel gilt. Wenn Sie alle Bestimmungen einhalten, kann Ihr Nachbar das Fällen nicht verhindern. Wenn Sie einen Baum pflanzen möchten, sollten Sie sich vorher schlaumachen, welche Mindestabstände zum Nachbargrundstück Sie einhalten müssen. Diese Abstände sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Passend dazu: Wann man Bäume an der Grundstücksgrenze dulden muss
2. Gartengestaltung
Ob in Ihrem Garten Wildwuchs herrscht, Hunderte Gartenzwerge den Rasen bevölkern oder an jeder Ecke prächtige Blumenbeete wuchern: Ihr Garten gehört Ihnen. Deshalb dürfen Sie ihn auch gestalten, wie Sie möchten. Ihr Nachbar hat kein Mitspracherecht Ausnahme: In der Nähe von Spielplätzen dürfen keine giftigen Pflanzen, etwa Goldregen, angepflanzt werden.
3. Grillgeruch
Fleisch- und Holzkohlegeruch gehört zum Grillen dazu. Stellen Sie Ihren Grill je nach Windrichtung einfach so auf, dass die Dämpfe Ihre Nachbarn nicht belästigen. Denn das Immissionsschutzgesetz sagt, dass das Grillen verboten ist, wenn Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht. Wenn Sie einen fest installierten Grill planen, wählen Sie den Standort entsprechend nachbarfreundlich aus.
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4. Gartenpartys
In Deutschland verbieten weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch die Lärmschutzverordnung, dass Sie mehrfach im Jahr im heimischen Garten feiern dürfen. Es gilt aber: Nach 22 Uhr müssen Sie die Nachtruhe einhalten. Das bedeutet für Ihre Party: Sie müssen Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke reduzieren, sodass sie in den benachbarten Wohnungen nicht mehr zu hören sein sollten. Das gilt auch für besondere Veranstaltungen wie Hochzeiten. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
5. Komposthaufen
Ein eigener Komposthaufen im Garten ist sinnvoll und praktisch. Er macht aus organischen Abfällen wertvollen Dünger. Sie sollten aber darauf achten, dass er keine Ratten anlockt und unangenehm riecht. Im Allgemeinen sollten Sie den Komposthaufen in einigem Abstand zum Nachbarn aufstellen, um Streit zu verhindern. Dann können Sie bei unangenehmem Geruch noch rechtzeitig reagieren.
Gegen Ratten hilft nur eines: keine Fleischreste auf den Komposthaufen werfen. Das zieht die Nager an. Damit sich kein unangenehmer Geruch bildet, sorgen Sie unter anderem dafür, dass die Lüftungsschlitze nicht zu klein sind. Außerdem lässt zu dichtes oder zu nasses Material den Kompost schnell faulen. Wälzen Sie den Kompost regelmäßig um.
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Auch für schlechten Geruch verantwortlich: schimmelige Materialien, Wurzeln von Quecken und Wicken und samentragene Unkräuter. Diese Dinge gehören nicht in die Komposttonne.
6. Motorbetriebene Gartengeräte
Ob Rasenmäher, Kettensäge, Laubbläser oder Heckenschere – motorbetriebene Gartengeräte sorgen immer für Lärm – und oft für Streit unter Nachbarn. Deshalb dürfen solche Geräte auch an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden. An Werktagen dürfen Sie diese Lärmmacher nicht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr einsetzen. Von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gelten dann auch noch bestimmte Ruhezeiten, etwa die mittägliche Ruhezeit.
Bestimmte Geräte, etwa Laubsauger oder Grastrimmer, dürfen Sie werktags nur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr benutzen. Es sei denn, sie tragen das entsprechende Umweltzeichen der EU-Verordnung. Das regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
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7. Pflanzenschutzmittel
In deutschen Gärten wird so manches Giftmittelchen gegen Schädlinge auf die Pflanzen und in die Büsche gesprüht. Natürlich darf der Nachbar nur zugelassene chemische Mittel verwenden. Kommt es durch unsachgemäße oder fahrlässige Benutzung zu Schäden Dritter, etwa Verätzungen bei Kindern oder Tieren, muss der Nachbar grundsätzlich dafür haften.
8. Haustiere begraben
Eine häufig gestellte Frage, die sogar zum Streit unter Nachbarn führen kann: „Darf ich mein Haustier in meinem Garten begraben?“ Ja, in Deutschland dürfen Sie Ihr Haustier im eigenen Garten ganz legal bestatten. Bei kleineren Tieren brauchen Sie dafür keine Genehmigung. Bei größeren Tieren hingegen brauchen Sie die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes.
In der Regel gibt es dabei aber keine Probleme. Das Tier darf nur nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein. Und Ihr Garten darf nicht zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehören. Bestimmte Regeln müssen Sie dennoch beachten: Das Grab muss ein bis zwei Meter entfernt von öffentlichen Wegen liegen. Das Tier muss mindestens einen halben Meter tief eingegraben und mit reichlich Erde bedeckt werden. Dadurch wird verhindert, dass andere Tiere den Kadaver aufspüren und ausgraben. Wenn Sie das tote Tier einwickeln, benutzen Sie Material, das schnell verrottet, etwa Zeitungen.
9. Zweige und Wurzeln auf Nachbars Grundstück
In der Regel gilt: Wem der Baum oder die Pflanze gehört, ist dafür verantwortlich. Das heißt, der Besitzer muss für Abhilfe sorgen, wenn etwa Äste oder Wurzeln sich in Nachbars Garten breit machen und dort zu Beeinträchtigungen führen. Der Geschädigte darf dem Nachbarn eine angemessene Frist setzen und nach Ablauf auch selber Hand anlegen und Äste oder Wurzeln entfernen.
Übrigens: Heruntergefallenes Obst vom Nachbarn in den eigenen Garten dürfen Sie aufsammeln und verzehren. Pflücken oder abschütteln ist allerdings nicht erlaubt. Wenn Ihr Nachbar sein überhängendes Obst pflücken will, darf er Ihr Grundstück nicht unbefugt betreten. Mit einem Obstpflücker allerdings darf er über Ihre Grundstücksgrenze greifen.
10. Grundstücksgrenze
Für die Grundstücksgrenze gelten für jedes Bundesland besondere Vorschriften, die das jeweilige Nachbarrecht regelt. Diese Regeln legen fest, wie nahe bestimmte Sträucher und Baumarten an Zäunen stehen dürfen und wie weit Pflanzen von bestimmten Höhen von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden müssen.
Die einzelnen Landesverordnungen legen also fest, an welche Abstände sich alle Nachbarn halten müssen. Bei Hecken etwa ist die Wuchshöhe entscheidend. Bei einer Höhe von zwei Metern muss der Grenzabstand mindestens einen halben Meter betragen. Liegt die Höhe über zwei Meter, muss der Abstand ein Drittel der Höhe betragen.
Rechtslage Wie hoch dürfen Bäume im Garten sein?
BGH-Urteil Wann man Bäume an der Grundstücksgrenze dulden muss
Streit mit Nachbarn vermeiden Welche Höhe darf eine Hecke haben?
Bei Streit erst zum Schlichter
In vielen Bundesländern wie in Bayern und Niedersachsen gilt: Bevor ein Streit unter Nachbarn vor Gericht landet, muss er erst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen haben. Ohne den Nachweis eines Einigungsversuches gibt es keinen Prozess. Vielleicht umständlich, aber ein Schlichtungsverfahren bietet für die Streit-Gegner auch mindestens einen großen Vorteil. Es kostet in der Regel wesentlich weniger als ein vor Gericht ausgetragener Rechtsstreit – Prozess- und Anwaltskosten entfallen. Adressen für Schlichtungsstellen erhalten Sie unter anderem bei den Gemeinde- und Ortsämtern.