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Experten klären auf

Kommt man schneller aus dem Mietvertrag, wenn man den Nachmieter selbst sucht?

Nichts wie weg? Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, will oft schnell raus aus den alten vier Wänden. Doch das muss nicht zügiger gehen, nur weil man potenzielle Nachmieter präsentiert.
Nichts wie weg? Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, will oft schnell raus aus den alten vier Wänden. Doch das muss nicht zügiger gehen, nur weil man potenzielle Nachmieter präsentiert. Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

31. August 2023, 5:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Wenn man eine neue Wohnung gefunden hat, soll alles möglichst schnell vonstattengehen. Nicht selten überschneiden sich dabei der Einzug in die neue Wohnung mit der alten Kündigungsfrist. Eine doppelte Miete kann man aber umgehen, wenn man selbstständig einen Nachmieter sucht. Stimmt das?

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Viele Mieterinnen und Mieter haben den Wunsch, möglichst schnell in die neue Wohnung zu ziehen, wenn der Mietvertrag erst einmal unterschrieben ist. Doch in vielen Fällen muss man dann eine doppelte Miete zahlen, da die alte Kündigungsfrist noch läuft. Was nicht wenige dann machen: Selbst einen potenziellen Nachmieter suchen und dem Vermieter eine Person präsentieren, die zeitnah einziehen könnte. Dann muss er den früheren Auszug doch genehmigen. Ein Irrglaube, wie der Mieterverein München klarstellt.

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Nachmieter selbst suchen bringt gar nichts

Der Vermieter dürfe sich seinen Vertragspartner immer selbst suchen, so die Experten. Die Vorstellung vieler Mieter, jederzeit aus dem Mietvertrag aussteigen zu können, sofern sie ihrem Mieter nur drei mögliche Kandidaten präsentieren, sei falsch. „Das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. So eine Regelung gelte nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart sei. Laut Lutz-Plank kommt das aber selten vor.

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Weil der Gesetzgeber die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten für zumutbar hält, müsse ein Vermieter auch nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist einen anderen Mieter suchen. Er kann darauf bestehen, dass der Vertragspartner bis zum Ende der Mietzeit die Miete überweist.

Doch auch wenn es kein Recht auf einen vorzeitigen Auszug gibt: Lutz-Plank zufolge lohnt es sich immer, beim Vermieter nachzufragen, ob eine frühere Beendigung des Mietverhältnisses möglich wäre, sofern man einen Nachmieter präsentieren kann. „Am besten hat man dann auch gleich einen Interessenten parat“, rät die Fachfrau.

Mit Material der dpa

Themen Mietrecht

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