9. Januar 2021, 5:07 Uhr | Lesezeit: 1 Minute
Ende Dezember verjähren regelmäßig bestimmte Forderungen, zum Beispiel für Nachzahlungen zur Betriebskostenabrechnung. Erstellen Vermieter ihre Abrechnung zu spät, gehen sie im Zweifel leer aus.
Vermieter können jetzt keine Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 mehr neu geltend machen. Denn ein Jahr sollte für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung genügen, erklärt der Mieterverein zu Hamburg. Das heißt: Die Abrechnung für das Jahr 2019 hätte Mietern bis zum 31. Dezember 2020 zugegangen sein müssen. Hat der Vermieter die Frist versäumt, geht er bei Nachzahlungen für Nebenkosten leer aus.
Nachzahlung der Nebenkosten: Wie verhält es sich bei einem Guthaben des Mieters?
Anders als bei Nachzahlungen für Nebenkosten verhält es sich mit einem Guthaben des Mieters. Unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter den Angaben zufolge bei Guthaben einen sofortigen Auszahlungsanspruch.
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Nebenkostenabrechnung muss ordnunsgemäß sein
Und auch wenn der Vermieter den Zeitpunkt zur rechtzeitigen Vorlage verpasst hat, muss er eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorlegen. Andernfalls können Mieter die laufenden Vorauszahlungen solange zurückhalten, bis der Vermieter die Abrechnung erstellt.