Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Service

Mieter haben Kontrollrecht bei Nebenkostenabrechnung

Bei Nebenkostenabrechnung haben Mieter ein Kontrollrecht
Mieter haben ein Recht, ihre Nebenkostenabrechnung genau zu überprüfen Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

3. Februar 2021, 4:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Nebenkostenabrechnungen sind nicht immer korrekt, deshalb haben Mieter ein Recht zur Kontrolle. Dafür dürfen sie auch die entsprechenden Unterlagen einsehen.

Artikel teilen

Hat der Vermieter die Nebenkostenabrechnung fürs Vorjahr vorgelegt, haben Mieter das Kontrollrecht inne. Das bedeutet, dass sie die Abrechnung überprüfen können, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt. Aber was genau bedeutet das und wie setzen Mieter es um?

Kontrollrecht für Nebenkostenabrechnung rechtzeitig geltend machen

Beanstandungen muss der Mieter bis zum Ablauf des 12. Monats vorbringen, nachdem er die Abrechnung erhalten hat. Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Mieter sich immer so lange Zeit lassen darf, die Abrechnung zu beanstanden, sondern legt lediglich den Zeitpunkt fest, ab wann keine Einwände mehr möglich sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Mieter laut Mieterbund das Kontrollrecht für die Nebenkostenabrechnung daher umgehend nach Erhalt geltend machen und dem Vermieter seine Einwände mitteilen.

Welche Unterlagen dürfen Mieter dafür einsehen?

Dazu hat der Mieter das Recht, die Originalrechnungen in den Büroräumen des Vermieters oder des Verwalters einzusehen. Der Mieter darf eine Person seines Vertrauens hinzuziehen. Er kann die beauftragte Person auch zur Belegeinsicht bevollmächtigen.

Neben den Rechnungen hat der Mieter auch das Recht auf Einsicht in die Zahlungsbelege, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 118/19). Mithilfe dieser Belege kann der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll.

So kann er kontrollieren, ob die Rechnungsbeträge wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen und nicht etwa Kürzungen vorgenommen oder Preisnachlässe vereinbart worden sind. Ein besonderes Interesse muss der Mieter dafür nicht darlegen. Das allgemeine Interesse, die Abrechnung zu kontrollieren, genügt bereits.

Auch interessant: Wann welche Fristen für Nebenkosten gelten

Mehr zum Thema

Was, wenn der Vermieter das Kontrollrecht für die Nebenkostenabrechnung nicht akzeptiert?

Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen, kann der Mieter eine eventuelle Nachzahlung laut Mieterbund ablehnen.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.