19. März 2020, 4:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Sowohl Privat- als auch Geschäftsmietwohnungen verursachen stets Nebenkosten. In welchem Zeitraum müssen diese aber gezahlt werden und welche Unterschiede gibt es zwischen Geschäfts- und Privatwohnungen?
In jedem Mietvertrag steht, dass zusätzlich zur Miete Nebenkosten anfallen. Die Höhe variiert je nach Vertrag und enthaltenen Leistungen. In jedem Fall muss der Vermieter seinen Mietern eine Nebenkostenabrechnung schicken. Das passiert spätestens zwölf Monate nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam. Aber was gelten für Nebenkostenfristen und inwieweit unterscheiden sie sich für Mieter von Privatwohn- und Geschäftsräumen?
Unterschiede für Fristen bei Wohn- und Geschäftsraum
Eine Nebenkostenfrist beschreibt einen Zeitraum, innerhalb derem die Abrechnung der Nebenkosten erteilt werden muss. Bei der Wohnraummiete steht eine entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für die Geschäftsraummiete ist eine Nebenkostenfrist gesetzlich hingegen nicht geregelt.
Allerdings müssen Vermieter auch die Nebenkosten für Geschäftsräume innerhalb einer angemessenen Frist abrechnen. Soweit keine konkrete vertragliche Vereinbarung getroffen ist, bedeutet dies, dass auch hier nach zwölf Monaten abzurechnen ist.
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Was passiert, wenn man die Nebenkostenfrist verpasst?
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes hört da aber die Gemeinsamkeit von Wohnraummiete und Geschäftsraummiete auf. Wenn ein Vermieter einer Mietwohnung die Zwölfmonatsfrist verpasst, kann er aus einer später eingehenden Abrechnung keine Nachforderungen mehr gegen den Mieter durchsetzen. Bei Geschäftsräumen ist dies anders: Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. Somit kann der Vermieter hier auch noch nach zwölf Monaten Nachforderungen stellen.