24. Juli 2024, 13:07 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
In der Möbelbranche geht die Pleitewelle weiter. Der deutsche Möbelhändler Opti-Wohnwelt musste jetzt Insolvenz anmelden.
Die Opti-Wohnwelt GmbH hat nach eigenen Angaben einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Schweinfurt hat dem bereits zugestimmt. Opti-Wohnwelt-Geschäftsführer Oliver Föst erklärt in einer Mitteilung des Unternehmens, das der Antrag nicht leicht gefallen sei, aber es sei angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation die beste Möglichkeit, dass die Opti-Wohnwelt-Gruppe mit ihrer großen Tradition so schnell wieder zu alter Stärke zurückfinde.
Erweiterung führte zu Insolvenz
Als Grund für die Insolvenz wird eine Übernahme von 20 neuen Standorten im Jahr 2021 genannt. Diese habe sich nicht derart positiv entwickelt wie erwartet. Und auch externe Faktoren wie der Ukraine-Krieg, zerrissene Lieferketten, eine starke Inflation und hohe Rohstoffpreise hätten trotz entsprechender Investitionen in die Zukunft zu deutlich reduzierten Erträgen geführt, heißt es in der Erklärung.
Opti-Wohnwelt soll nach Insolvenz schnell wieder auf die Beine kommen
Die Opti-Wohnwelt GmbH hat nach eigenen Angaben 41 Möbelhäuser und gehört damit zu den 20 größten Möbelhändlern in Deutschland. Der Geschäftsbetrieb solle weiter laufen und das Familienunternehmen Opti-Wohnwelt trotz Insolvenz neu aufgestellt und langfristig auf solide finanzielle Füße gebracht werden.
Das Unternehmen betont in seiner Mitteilung, dass es sich bei der eingeleiteten Eigenverwaltung um ein qualifiziertes Sanierungsverfahren handle. Dieses stehe nur jenen Unternehmen offen, die sich zwar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber vielversprechende Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung hätten.
Der eingesetzte Sanierungsexperte Dr. Philipp Grub erklärt, dass die Chancen gut stünden, dass man die Opti-Wohnwelt bald wieder auf solide Füße stelle. Man gehe davon aus, dass sowohl Kunden als auch Lieferanten weiterhin das Vertrauen schenken würden.
Anders als etwa zuletzt die Deko- und Möbelkette Depot, hat Opti-Wohnwelt kein Schutzschirmverfahren, sondern eine Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Gegenüber myHOMEBOOK erklärt Rechtsanwalt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen, dass dies für Kunden erstmal keinen Unterschied mache. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Verfahrensarten bestehe darin, dass beim Schutzschirmverfahren keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen dürfe, so der Experte.
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Was Kunden jetzt wissen müssen
Für Kunden gibt es zunächst keine Änderungen trotz der Insolvenz von Opti-Wohnwelt. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter und alle Filialen bleiben vorerst geöffnet. In der Mitteilung heißt es, dass die Geschäfte mit attraktiven Angeboten aufwarten würden.
Ob man am Ende wirklich alle Filialen halten kann, ist allerdings fraglich. Sanierungsexperte Dr. Philipp Grub erklärt, dass man sich nun auf die Kernkompetenzen des Unternehmens und die besonders rentablen Standorte konzentrieren werde.
Update: In einer Mitteilung vom 6. August erklärt der Möbelhändler, dass es inzwischen positive Nachrichten für Lieferanten und Kunden gibt. So ist eine Einigung mit dem Zentralregulierer „euro delkredere“ erzielt worden. Dies sei ein wichtiger Schritt in eine erfolgreiche Zukunft des Familienunternehmens, heißt es. Die Vereinbarung bedeute, dass Kunden weiterhin der beste Preis beim Möbelkauf geboten werden könne und sichere gleichzeitig die zahlreichen Lieferanten finanziell ab. Geschäftsführer Oliver Föst erklärt in der Mitteilung außerdem: „Der Rückhalt durch den Zentralregulierer euro delkredere und die dahinterstehende Warenkreditversicherung sind ein wesentlicher Baustein in unserem eingeleiteten Sanierungsverfahren“.