1. Juli 2024, 13:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein bisschen Urlaubsfeeling in Form von Pflanzen aus dem Urlaub mit nach Hause bringen, das ist ein reizvoller Gedanke. In fernen Ländern gibt es oft viel buntere und natürlich exotischere Pflanzen als in den heimischen Gärten. Allerdings sollten man das unbedingt unterlassen!
Pflanzen, die aus dem Urlaub als Souvenir mitgebracht werden, können für das eigene Grün im Haus oder Garten gefährlich werden. Sie können Schädlinge und Krankheiten einschleppen, warnt Gärtnermeister René Essel vom Bund deutscher Baumschulen. Außerdem solle man sich im Vorfeld über die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren.
Darum sollte man keine Pflanzen aus dem Ausland mitbringen
Ein Mitbringsel aus dem Urlaub für den Garten: Was nach einer netten Idee klingt, kann gefährlich werden und sollte deshalb dringend unterlassen werden. Der Grund: Samen, Ableger und Pflanzen sind oft Transportmittel für Pflanzenkrankheiten oder -schädlinge. Diese uns fremden Krankheiten und Schädlinge vermehren sich hier, erklärt das Julius Kühn-Institut (JKI), und bedrohen unsere Kultur- und Wildpflanzen und damit unser Ökosystem.
Der Zoll hat klare Regelungen im Internet veröffentlicht: „Um die Gesundheit unserer Pflanzen zu schützen, gibt es daher EU-weit geltende Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die grundsätzlich auch für den privaten Reiseverkehr gelten. Diese Regelungen beinhalten dabei sowohl Einfuhrverbote als auch Einfuhrbeschränkungen.“
Neben des Risikos der Krankheiten und Schädlinge gelten manche Pflanzen als invasiv. Das bedeutet, dass sie sich bei uns ungehindert ausbreiten und dabei heimische Pflanzen verdrängen könnten.
Ein gutes Beispiel ist der Kirschlorbeer. Gern wird er bei uns als blickdichte Hecke verwendet, die überdies auch pflegeleicht ist. Bei der Pflanze handelt es sich allerdings um einen Neophyt, sie ist hier also nicht heimisch. In der Schweiz ist es ab September sogar verboten, ihn zu verkaufen.
Böse Überraschung beim Zoll
„Nicht nur aus ökologischer Sicht sollte man darauf verzichten, Pflanzen aus dem Urlaub mitzubringen. Beim Zoll kann es zudem böse Überraschungen geben, die nicht nur längere Wartezeiten betreffen. Hält man sich nicht an geltendes Recht, kann dies mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.“
Was genau darf nicht mitgebracht werden?
Grundsätzlich sollte man Pflanzen, Ableger oder Samen nicht aus dem Urlaub mitbringen. Das betrifft auch Zapfen und Äste, die vielleicht für eine Dekoration angedacht sind – und auch frisches Obst. Auf all diesen Mitbringseln können Insekten, Pilze oder Bakterien kleben. In Holz hausen etwa gern Käferlarven, in Blättern exotischer Zierpflanzen verstecken sich eventuell Viren.
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Es gibt Ausnahmen
Wenn man doch Pflanzen aus dem EU-Ausland einführen möchte, gibt es bei manchen Pflanzen Ausnahmen. Dafür braucht man aber ein Pflanzengesundheitszeugnis, schreibt der Zoll: „Das Pflanzengesundheitszeugnis wird durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellt. Können Sie kein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen oder liegt ein ausdrückliches Einfuhrverbot vor, so ist die Einfuhr nicht erlaubt und die Waren werden in der Regel vernichtet.“ Zudem wird darauf hingewiesen, dass man damit rechnen müsse, ein Bußgeld und gegebenenfalls die Kosten der Vernichtung zu tragen.
Keine Überlebenschance für exotische Pflanzen aus dem Ausland
Oftmals haben exotische Pflanzen aus dem Urlaub zudem keine gute Überlebenschance im heimischen Umfeld: Sie kommen nicht mit den neuen Standort- und Bodenverhältnissen sowie der Witterung zurecht. Das betrifft gerade Pflanzen aus dem Süden im deutschen Winter. Der wohl triftigste Grund dafür, dass Sie lieber keine Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen.
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Mit Material der dpa