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Solaranlagen

Was sich bei Photovoltaik ab 1. August ändert

Solaranlage auf dem Dach
Bei der Inbetriebnahme von PV-Anlagen kommt es auch auf das entsprechende Datum an Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

12. Juli 2024, 11:25 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Auf Betreiber von Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach oder auch auf dem Balkon kommt zum 1. August 2024 eine wichtige Änderung zu, die sich finanziell auswirkt. Worum geht es konkret?

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Zum 1. August 2024 gibt es wichtige Änderungen bei Photovoltaik. Betreiber sollten den Stichtag kennen und bestenfalls davor noch entsprechende Vorkehrungen treffen. Denn die Anpassungen wirken sich auch auf den Ertrag aus, wenn man den selbst erzeugten Strom ins Netz einspeist.

Einspeisevergütung bei Photovoltaik sinkt ab 1. August

Zuletzt sank die Einspeisevergütung für Photovoltaik im Februar 2024, nun ist es Anfang August wieder so weit. Betreiber von Solaranlagen bekommen dann rund ein Prozent weniger Vergütung für eingespeisten Strom, wie die Verbraucherzentrale informiert. Für Juli 2024 beträgt die aktuelle Einspeisevergütung noch 8,11 Cent/kWh. In folgender Tabelle sehen Sie die Änderungen bei der Vergütung 2024 im Überblick:

Datum der InbetriebnahmeArt der EinspeisungEinspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWEinspeisevergütung für Anlagen bis 40 kWEinspeisevergütung für Anlagen bis 100 kW
ab 1. Februar 2024Teileinspeisung8,20 ct/kWh7,10 ct/kWh5,80 ct/kWh
ab 1. Februar 2024Volleinspeisung13,00 ct/kWh10,90 ct/kWh10,90 ct/kWh
ab 1. Februar 2024Teileinspeisung8,11 ct/kWh7,03 ct/kWh5,74 ct/kWh
ab 1. Februar 2024Volleinspeisung12,87 ct/kWh10,79 ct/kWh10,79 ct/kWh
ab 1. August 2024Teileinspeisung8,03 ct/kWh6,95 ct/kWh5,68 ct/kWh
ab 1. August 2024Volleinspeisung12,73 ct/kWh10,68 ct/kWh10,68 ct/kWh
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Davon hängt die Einspeisevergütung ab

Sobald eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird, bleibt die Höhe der staatlichen Einspeisevergütung für 20 Jahre konstant. Die Vergütung variiert jedoch neben dem Tag der Inbetriebnahme auch nach Anlagengröße.

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Zum Beispiel liegt die Vergütung bei einer Überschusseinspeisung und einer Anlagenleistung von bis zu 10 kWp bei 8,11 Cent/kWh. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 kWp beträgt sie 7,03 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp 5,74 Cent/kWh. Daher ist die Leistung der PV-Anlage neben dem Datum entscheidend für die genaue Höhe der Einspeisevergütung.

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Wie geht es mit der Vergütung weiter?

„Aktuell lohnen sich PV-Anlagen vor allem für Betreiber, die den eigens produzierten Strom für den eigenen Haushalt nutzen – etwa um ein E-Auto an der Wallbox zu laden. Die Vergütung ist nicht mehr besonders lukrativ, zumindest nicht mehr so wie es vor einigen Jahren war. Zurzeit ist in diesem Bereich viel in Bewegung. Die Regierung erwägt aktuell, die Einspeisevergütung grundlegend zu ändern. Dabei soll einerseits Bürokratie abgebaut werden, andererseits könnte auch die für 20 Jahre garantierte Vergütung wegfallen, wie wir sie heute kennen.“

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