
12. Februar 2025, 15:54 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch? Seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Vergütungssätze – an gewissen Tagen gibt es für neue Anlagen gar keine Einspeisevergütung mehr. Was bedeutet das für Besitzer und Interessenten von PV-Anlagen?
Die Abschaffung der Einspeisevergütung bei PV-Anlagen zu bestimmten Zeiten ist beschlossen. Zudem beträgt seit 1. Februar 2025 die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen nur noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Überangebot an Strom entfällt sie vollständig. Durch Gesetzesänderungen sollen Betreiber dennoch langfristig entschädigt werden. Doch für wen lohnt sich eine PV-Anlage jetzt noch? Und welche Kosten und Förderungen gibt es?
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Der starke Ausbau von Solarenergie führt dazu, dass in Deutschland zunehmend mehr Strom produziert wird, als tatsächlich verbraucht werden kann. Laut der Bundesnetzagentur war dies im Jahr 2024 an 457 von 8784 Stunden der Fall. Um auf diese Entwicklung zu reagieren, hat der Bundestag eine Gesetzesnovelle beschlossen. Damit geht eine Abschaffung der Einspeisevergütung einher, wenn der Strompreis negativ ist.
Betreiber neuer Photovoltaikanlagen bekommen demnach künftig kein Geld mehr, wenn zu viel Solarstrom im Netz ist. Negative Strompreise bedeuten, dass Abnehmer Geld dafür bekommen, Strom aus dem Netz zu beziehen. Das kann an Tagen mit besonders vielen Sonnenstunden der Fall sein.
Um die finanziellen Nachteile für PV-Anlagenbesitzer zu minimieren, gibt es eine Ausgleichsregelung. Die nicht vergüteten Zeiten werden an den regulären Vergütungszeitraum angehängt, sodass dieser sich entsprechend verlängert.
Neue Vergütungssätze seit Februar 2025
Mit der Gesetzesänderung gehen auch leicht gesenkte Vergütungssätze einher. Seit dem 1. Februar 2025 erhalten Eigenversorger mit Anlagen bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) laut Bundesnetzagentur eine Vergütung von 7,94 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für größere Anlagen sinkt der Betrag auf 6,88 Cent pro kWh für den Leistungsteil über 10 kWp.
Volleinspeiseanlagen – also Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen – werden etwas besser vergütet: Bis zu einer Leistung von 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 12,60 Cent pro kWh, für größere Anlagen (ab 10 kWp) sind es 10,57 Cent pro kWh.
Zusätzlich bleibt die steuerliche Entlastung bestehen: Erträge von Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW sind von der Einkommensteuer befreit. Übrigens: Eine weitere Neuerung bei PV-Anlagen ist seit dem 1. Februar für Betreiber Pflicht, und zwar die ZEREZ-Registrierung.

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Kosten für eine Photovoltaikanlage
Eine PV-Anlage ist eine langfristige Investition, die sich erst nach mehreren Jahren rechnet. Die aktuellen Anschaffungskosten liegen laut Recherchen des NDR bei etwa 1200 bis 2000 Euro pro Kilowatt Leistung (kWp). Größere Anlagen sind im Verhältnis günstiger als kleinere.
Wer zusätzlich einen Batteriespeicher integriert, muss mit höheren Kosten rechnen: Anlagen mit Speichersystem liegen bei etwa 2000 bis 3000 Euro pro kWp. Ein finanzieller Vorteil bleibt jedoch bestehen: Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sind weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.

Eigenverbrauch ist und bleibt am attraktivsten
„Für private Haushalte ist eine Photovoltaikanlage besonders dann lohnenswert, wenn man möglichst viel des erzeugten Stroms selbst verbraucht. Dies kann etwa durch den Betrieb elektrischer Haushaltsgeräte oder das Laden eines Elektroautos geschehen.“