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Solaranlagen

Was sich bei Photovoltaik ab 1. Februar ändert

Photvoltaik-Anlage auf dem Hausdach
Ab dem 1. Februar sinkt die Vergütung für PV-Anlagen auf dem Dach Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

29. Januar 2024, 6:26 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Zum 1. Februar kommt auf Betreiber von Solaranlagen eine Änderung zu, die auch finanzielle Auswirkungen nach sich zieht. Ab diesem Stichtag gibt es nämlich weniger Geld für eingespeisten Strom.

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Schlechte Nachrichten für Solaranlagenbetreiber, die ihren erzeugten Strom ins Netz einspeisen: Ab 1. Februar 2024 gibt es weniger Geld für den Strom vom Dach oder Balkon. Hintergrund ist dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Wie sich die Vergütung für Photovoltaik weiterhin entwickelt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Weniger Vergütung für Photovoltaik ab Februar 2024

Anstatt den von der PV-Anlage erzeugten Strom selbst zu verbrauchen – was angesichts der Vergütungssätze in den meisten Fällen die lukrativere Variante ist – kann man ihn auch ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Dabei unterscheidet man zwischen einer Teil- und einer Volleinspeisung. Die Sätze richten sich dabei unter anderem nach der Leistung der Anlage (in kW).

Die Vergütung für Photovoltaik wird zwar ab Februar 2024 gesenkt – allerdings nur in geringem Maße. Im Schnitt gibt es rund ein Prozent weniger Geld für den produzierten Solarstrom, wie die Verbraucherzentrale informiert. Ab dem 1. August soll es zudem eine weitere Kürzung geben.

Datum der InbetriebnahmeArt der EinspeisungEinspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWEinspeisevergütung für Anlagen bis 40 kWEinspeisevergütung für Anlagen bis 100 kW
ab 1. Februar 2024Teileinspeisung8,20 ct/kWh7,10 ct/kWh5,80 ct/kWh
ab 1. Februar 2024Volleinspeisung13,00 ct/kWh10,90 ct/kWh10,90 ct/kWh
ab 1. Februar 2024Teileinspeisung8,11 ct/kWh7,03 ct/kWh5,74 ct/kWh
ab 1. Februar 2024Volleinspeisung12,87 ct/kWh10,79 ct/kWh10,79 ct/kWh
ab 1. August 2024Teileinspeisung8,03 ct/kWh6,95 ct/kWh5,68 ct/kWh
ab 1. August 2024Volleinspeisung12,73 ct/kWh10,68 ct/kWh10,68 ct/kWh

Datum der Inbetriebnahme ist entscheidend

Das entscheidende Kriterium für den jeweils geltenden Vergütungssatz ist laut Verbraucherzentrale das Datum der Inbetriebnahme. Dieser Zeitpunkt ist der Tag, an dem die PV-Anlage erstmals Strom erzeugt. Mit dem festgelegten Vergütungssatz können Betreiber dann über einen Zeitraum von 20 Jahren rechnen.

Je größer die Anlage, desto geringer die Vergütung

Die Differenz bei der Vergütung ist bei größeren PV-Anlagen größer. Bei einer Anlage mit einer Spitzenleistung von 30 kW und einer Einspeisung von 80 Prozent beträgt der jährliche Unterschied in der Vergütung zwischen den Stichtagen etwa 17,80 Euro. Bei vollständiger Einspeisung sind es immerhin ungefähr 33,60 Euro. Haushalte, die mithilfe eines Batteriespeichers einen größeren Anteil ihres selbst erzeugten Stroms verbrauchen können, spüren diesen Unterschied weniger stark.

Felix Mildner, Redaktionsleiter

Lohnt sich jetzt noch ein Wechsel?

„Manche Betreiber könnten nun versuchen, vor dem Stichtag noch die besseren Konditionen für die Einspeisevergütung zu bekommen. Allerdings ist hier nicht mehr viel Zeit – und die Veränderungen sind wohl nicht so gravierend, dass sich der Aufwand noch lohnt. Bei Volleinspeisern einer 10-kW-Anlage liegt der Unterschied ab Februar bei etwa 13,30 Euro pro Jahr. Generell empfehlen Experten, so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen.“Felix Mildner, Redaktionsleiter
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Muss man die Vergütungen versteuern?

Nutzen Eigentümer ein Einfamilienhaus selbst und haben eine PV-Anlage mit einer Leistung unter 30 kW auf dem Dach, müssen sie die Vergütung nicht versteuern. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kW je Wohneinheit, um für die PV-Vergütung keine Steuern zahlen zu müssen.

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