13. April 2024, 11:20 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Erzeugt die Solaranlage nach der Installation weniger Strom als vereinbart? Das müssen Eigentümer nicht akzeptieren, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Auch bei PV-Anlagen gibt es Anspruch auf Schadenersatz, etwa wenn zu spät geliefert wurde oder die Anlage nicht genügend Leistung aufweist. Ein Gerichtsurteil aus Bielefeld stärkt damit die Position der Eigentümer. Worum ging es im Fall konkret?
Schadenersatz bei PV-Anlage nach einigen Mängeln
Wird die PV-Anlage mangelhaft oder verspätet angeliefert, kann Betroffenen Schadenersatz zustehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az.: 5 O 149/22), auf das das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ verweist. Käuferinnen und Käufer sollten nicht zuletzt deswegen bei der Abnahme pingelig sein und diese gegebenenfalls verweigern, falls nicht sauber gearbeitet wurde.
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In dem Fall hatte die Klägerin zwei Photovoltaikanlagen bestellt, die mehrere Mängel aufwiesen. Zum einen wurden sie erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt angeschlossen, zum anderen erbrachten sie dann nicht die vereinbarte Leistung.
Der Klägerin entstand dadurch ein finanzieller Schaden, weil sie weniger Strom nutzen beziehungsweise ins Netz einspeisen konnte. Sie forderte das ausführende Unternehmen auf, die Mängel zu beseitigen und Schadenersatz zu leisten.
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Unternehmen muss Mängel beseitigen und für Schaden aufkommen
Das Gericht gab der Frau vollumfänglich Recht und verurteilte das Unternehmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel. Zudem muss es die Gutachterkosten tragen und Ersatz für den entgangenen Gewinn der Frau leisten.
Übrigens: Dass die Frau die Abnahme der Arbeiten verweigert hatte, kam ihr entgegen. So musste das ausführende Unternehmen beweisen, dass es die Anlage mängelfrei installiert habe – was ihm nicht gelang.
Mit Material der dpa