27. Januar 2025, 6:04 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Treppenhäuser und Flure sind Gemeinschaftsräume und dürfen nur genutzt werden, wenn andere Hausbewohner nicht beeinträchtigt werden. Was erlaubt ist und was nicht, hat klare Regeln, die Mieter und Vermieter kennen sollten. Fachanwalt Dr. Mahlstedt klärt in einem Gastbeitrag über die wichtigsten Regeln auf.
Treppenhäuser und Flure gehören zwar zu den Mieträumlichkeiten, sind aber Gemeinschaftsräume. Wohnungsmieter dürfen sie nur nutzen, soweit andere Hausbewohner nicht gestört oder behindert werden. Welche Regeln gelten für Mieter im Treppenhaus?
Was Mieter nicht im Treppenhaus abstellen dürfen
Im Hausflur dürfen Mieter keine Gegenstände wie Getränkekisten, Müllbehälter, Wäschetruhen oder Schränke abstellen. Eine Ausnahme gilt, wenn diese so platziert sind, dass niemand behindert wird, etwa im obersten Stockwerk.
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Ausnahmen für Kinderwagen und Rollstühle
Kinderwagen und Rollstühle dürfen im Eingangsbereich oder Flur stehen, solange sie andere Hausbewohner nicht erheblich beeinträchtigen und Fluchtwege frei bleiben. Fahrräder hingegen müssen im Keller oder einem vorgesehenen Abstellraum untergebracht werden.
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Dekoration und Blumenschmuck sind erlaubt
Mieter dürfen Holzfiguren oder Blumenkübel im Flur aufstellen, solange sie keinen stören. Auch Türdekoration wie Oster- oder Weihnachtsschmuck ist zulässig.
Pflichten des Vermieters
Vermieter sind dafür verantwortlich, dass Mieter das Treppenhaus sicher nutzen können. Das Treppengeländer muss stabil sein, die Beleuchtung funktionieren, und die Treppen dürfen keine Sturzgefahr darstellen.
Fahrräder, Kinderwagen, Schuhe Was darf im Hausflur stehen – und was nicht?
Mietrecht Was die Hausordnung vorschreiben darf und was nicht
Fahrradkeller, Trockenraum, Treppenhaus, … Was in Gemeinschaftsräumen für Mieter und Eigentümer erlaubt ist
Treppenhausreinigung: Was regelt der Mietvertrag?
Ein Mietvertrag kann vorschreiben, dass Mieter das Treppenhaus reinigen müssen. Üblicherweise erfolgt dies im Wechsel zwischen den Mietparteien. Lieht die Reinigung jedoch in der Verantwortung des Vermieters, kann er die Kosten für die Hausreinigung als Betriebskosten umlegen.
Hausordnung schafft Klarheit
„Vermieter sollten die Nutzung des Treppenhauses in einer Hausordnung regeln. So lässt sich klar festlegen, welche Rechte und Pflichten Mieter haben.“