14. Juli 2023, 10:51 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Eines der häufigsten Probleme unter Nachbarn ist Lärm. So auch im Falle einer myHOMEBOOK-Leserin. Sie beschreibt, dass ein Nachbar im Keller mit lauten Geräten arbeitet – sogar nachts. Nun würde die Leserin unter anderem unter Schlafstörungen leiden. Ein Anwalt erklärt, wie die persönlichen Rechte in einer solchen Lage aussehen.
Spielende Kinder, wilde Partys oder das anhaltende Bellen eines Hundes führen schnell dazu, dass man sich belästigt fühlt. Insbesondere während der Ruhezeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sind laute Geräusche aus der Nachbarwohnung störend und zudem gesetzlich verboten. Im Rahmen des myHOMEBOOK-Aufrufs „Immer Ärger mit den Nachbarn“ schrieb uns Anja H. aus Thüringen über ihren Problem-Nachbarn, der unter anderem für Ruhestörung sorgt. Der Mann würde in dem Keller direkt unter der Wohnung der myHOMEBOOK-Leserin mit lauten Geräten arbeiten. Dieses Problem ist vermutlich keine Seltenheit. Deswegen hat myHOMEBOOK bei einem Anwalt nachgefragt, wie man am besten handelt.
Übersicht
Ruhestörung durch Nachbar – Leserin berichtet von ihrem Problem
Gemeinsam mit ihrem Partner lebt Anja H. in einer unteren Eigentumswohnung, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) angehört. Insgesamt befinden sich vier Wohnungen in dem Haus. „Der Keller eines Nachbarn liegt direkt unter unserer Wohnung“, erklärt Anja H. Und weiter: „Seit Jahren arbeitet er stundenlang mit lärmintensiven Werkzeugen in seinem Keller.“ Unter anderem kämen eine Kreissäge, ein elektrischer Schleifstein und weitere unüberhörbare Geräte zum Einsatz.
Das Paar aus Thüringen leidet unter der Lärmbelästigung: „Es treten bei uns schon gesundheitliche Problem wie Kopfschmerzen und Schlafstörungen auf.“ Auf direktes Ansprechen geht der Nachbar nicht ein. Auch rechtliche Schritte versprechen kaum Erfolg: „Wir waren schon mehrfach vor Gericht und hatten bereits eine Güteverhandlung, aber unser Nachbar hält sich an keine Absprache.“ In dem Schreiben an die myHOMEBOOK-Redaktion fragt sie: „Was können wir gegen diesen Nachbarn unternehmen?“
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Das ist die Rechtslage
Lärm und die damit verbundene Ruhestörung sorgen häufig zum Streit zwischen Nachbarn. myHOMEBOOK hat bei dem Rechtsanwalt Thomas Pliester um eine juristische Einschätzung des Falls gebeten. Pliester ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Verwaltungsrecht. Zudem ist er Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland greift das sogenannte Bundes-Immissionsschutzgesetz. „In dem Fall von Anja H. ist die Lautstärke, die auch noch zu Nachtzeiten stattfindet rechtswidrig und überschreitet die Norm der TA Lärm“, erklärt der Experte.
TA Lärm ist die Abkürzung für „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, eine allgemein geltende Verwaltungsvorschrift in Deutschland. In dieser ist ein Immissionsrichtwert innerhalb von Gebäuden festgelegt. Demnach darf der Lärm tagsüber nicht lauter als 35 Dezibel betragen. In der Nacht liegt der Immissionsrichtwert bei 25 Dezibel.
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Was rät der Anwalt?
Pliester ist sich gewiss: „Das Paar kann gegen den Lärmverursacher klagen und auch ein obsiegendes Urteil erhalten.“ An das Urteil müssen sich dann alle Beteiligten halten. „Auch bei einem Vergleich gibt es am Ende ein Urteil, aus dem man vollstrecken kann“, erklärt der Rechtsanwalt.
In einer Unterlassungserklärung wird in der Regel eine Geldstrafe festgelegt, die fällig wird, wenn sich eine Partei nicht an die Vergleichsvereinbarung hält. Wird die Erklärung nicht abgegeben, kann man eine einstweilige Verfügung bei dem zuständigen Gericht beantragen. Diese sieht ebenfalls eine Sanktion vor, etwa in Form einer Geldstrafe.
Sie haben einen ähnlichen Fall, über den Sie uns berichten möchten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Immer Ärger mit dem Nachbar“ an redaktion@myhomebook.de, in der Sie uns Ihr Problem schildern. Wir sind gespannt!