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Bauart ist entscheidend

Welche Versicherung Schäden am Swimmingpool abdeckt

Pool im Garten
Ein Pool im Garten ist nicht gerade günstig und sollte deshalb auch richtig versichert sein Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

6. August 2024, 7:02 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Viele träumen von einem Swimmingpool im eigenen Garten, allerdings kann dieser Traum auch sehr kostspielig sein. Je nach Ausführung kostet ein Pool mehrere Zehntausend Euro. Wer diesen Wert versichern möchte, sollte wissen, welche Police zuständig ist.

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Die Entscheidung, ob ein Pool fest verbaut oder lose aufgestellt ist, beeinflusst nicht nur die Installationskosten, sondern auch, welche Versicherung im Schadensfall greift. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass die Art der Installation entscheidend ist.

Wohngebäudeversicherung für fest verbaute Pools

Bei fest verbauten Pools greift die Wohngebäudeversicherung, vorausgesetzt, diese optionale Leistung ist im Vertrag enthalten. Insbesondere bei nachträglich eingebauten Schwimmbecken sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Versicherer informieren. Ein Pool gilt als fest verbaut, wenn er mindestens zur Hälfte ins Erdreich eingelassen wurde.

Auch interessant: 4 Tipps, mit denen der Pool im Garten kindersicher wird

Hausratversicherung für lose aufgestellte Pools

Frei aufgestellte Pools und Planschbecken werden bei der Versicherung dem Hausrat zugeordnet. Schäden an diesen Pools sind demnach im Rahmen der Außenversicherung der Hausratpolice vorübergehend geschützt. Der Zeitraum des Schutzes hängt vom jeweiligen Tarif ab und kann beim Versicherer erfragt werden.

Bei Poolabdeckungen, die oft bei teureren Pools standardmäßig vorhanden sind, gilt das gleiche Prinzip: Ist die Abdeckung fest verbaut, greift die Wohngebäudeversicherung. Bei losen Abdeckungen übernimmt die Hausratversicherung.

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Zusatzschutz bei Überschwemmungen

Um den Pool auch gegen Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen oder Hochwasser zu schützen, muss bei der zuständigen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung der Baustein Elementargefahren abgeschlossen werden. Laut GDV wird dieser Zusatzschutz bei neuen Policen in der Regel angeboten.

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Abkühlung auch mit kleinen Pools

„Bei Pools denken die einen an fest installierte Becken im Garten, andere an aufblasbare Planschbecken. Letztere gibt es auch mit großem Fassungsvermögen und bieten auch für Erwachsene zur heißen Jahreszeit Abkühlung. Sie sind nicht nur günstiger, sondern erfordern kaum Wartung und fallen unter die Hausratversicherung.“

Mit Material der dpa

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