14. Mai 2024, 16:59 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Wohnt man in einem Mehrfamilienhaus, muss man mit einem gewissen Geräuschpegel rechnen. Das bedeutet aber nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss. In einigen Fällen kann man Schadensersatz verlangen. Gilt das auch, wenn der Nachbar laut schnarcht?
Durch das Schnarchen anderer Menschen nicht einschlafen zu können, kann belastend sein. Liegt die Person im eigenen Bett, ist der Fall klar. Ein Stupser in die Seite oder ein Beschwerdegespräch am nächsten Morgen sollten helfen. Was aber tun, wenn der Nachbar im Mehrfamilienhaus schnarcht, und zwar so laut, dass es einem den Schlaf raubt?
Übersicht
Gibt es Schadensersatz, wenn der Nachbar schnarcht?
Mit dieser Frage beschäftigte sich sogar schon ein Gerichtsurteil. In dem Fall ging es um ein Ehepaar aus Bonn, das in eine neue Wohnung in ruhiger Lage eingezogen ist. Schnell bemerkte es eine Ruhestörung im Mietshaus: Der Nachbar schnarchte so laut, dass die Eheleute keinen Schlaf finden konnten. Deshalb folgte nach wenigen Monaten die fristlose Kündigung der empörten Mieter. Zudem verklagte das Paar die Vermieterin und deren Maklerin wegen arglistiger Täuschung und forderte 8000 Euro Schmerzensgeld.
Wie entschied das Gericht?
Geräusche der Nachbarn gehören in einem Mehrparteien-Haus dazu – die kann man nicht einfach abstellen. So ähnlich sahen das auch die Richter am Amtsgericht Bonn. Der schnarchende Nachbar sei kein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Auch sei der Schallschutz der Altbau-Wohnung mit Holzböden ausreichend.
Das „ruhig“ in der Anzeige bezöge sich auf eine „ruhige Wohnlage“, nicht auf die Nachbarn. Die Klage wurde abgewiesen (Az.: 6 C 598/08). Schadenersatz, wenn der Nachbar schnarcht, ist also nicht berechtigt.
Gut zu wissen
Das Gericht fällte das Urteil unter anderem aufgrund der vorliegenden Schalldämmung. Die Anforderungen an diese unterscheiden sich jedoch von Gebäude zu Gebäude. Entscheidend ist unter anderem das Baujahr. Neugebaute Häuser und Wohnung unterliegen in der Regel strengeren Auflagen als jene, die in anderen Jahrhunderten erbaut wurden. Im Falle des Ehepaares handelte es sich um einen Altbau aus dem 19. Jahrhundert. Entsprechend überschaubar waren die Anforderungen an den Lärmschutz.
Schnarchen ist Grund für Eigenbedarf
In einem anderen Fall musste das Amtsgericht Sinzig die Frage klären, ob ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann, weil er schnarcht. Seine Ehefrau fand deswegen keinen Schlaf, litt unter gesundheitlichen Problemen. Die Eheleute wollten fortan in getrennten Schlafzimmern nächtigen. Dafür planten sie, in die größere Eigentumswohnung zu ziehen, die sie zu dem Zeitpunkt jedoch vermietet hatten. Das Gericht fand die Begründung einleuchtend, die Klage auf Eigenbedarf hatte Erfolg (Az.: 4 C 1096/97).
Ist Schnarchen nun strafbar?
Der Schlaf ist den meisten Menschen heilig. Umso ärgerlicher, wenn er durch Fremdeinwirkungen wie das Schnarchen der Nachbarn gestört wird. Allerdings ist eine Mietminderung oder ein Schadensersatz für lautes Schnarchen der Nachbarn nur legitim, wenn die Wohnung unzureichend schallisoliert ist. Die Anforderungen können von Haus zu Haus variieren. Wurde ein überdurchschnittlicher Schallschutz im Mietvertrag zugesichert, kann es ebenfalls zulässig sein, einen Schadensersatz zu erhalten.
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Was kann ich tun, wenn die Nachbarn zu laut sind?
Bei einer Ruhestörung im Mietshaus sollte man zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Ändert der Nachbar das Verhalten nicht, kann man den Vermieter informieren. Doch bevor man mit einer Mietminderung droht, holt man sich lieber erst Rat bei einem Mieterverein oder beim Deutschen Mieterbund. Denn formale Fehler bei einer Abmahnung können letztendlich zum eigenen Problem werden. Letzte Möglichkeit wäre der Weg zum Ordnungsamt. Helfen könnten dabei Zeugen und ein Lärmprotokoll.
Partylärm
Man muss die Feste feiern, wie sie fallen. In den eigenen vier Wänden jedoch lieber nicht jeden zweiten Tag. Bei besonderen Anlässen, zum Beispiel Geburtstagen oder Hochzeiten, kann es hingegen auch mal etwas lauter werden. Dennoch sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.
Tipp: Am besten kündigt man die Party und die damit wahrscheinlich einhergehende Ruhestörung im Mietshaus rechtzeitig vorher an, zum Beispiel mit einem Aushang im Treppenhaus. Die Ruhezeiten legt die Hausverwaltung fest, eine gesetzliche festgesetzte Verordnung gibt es allerdings nicht. Meistens gelten diese von 22 bis 6 Uhr. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 5000 Euro drohen.
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Musizieren
Generell darf das Musizieren vom Vermieter nicht verboten werden – solange es in Zimmerlautstärke erfolgt. Wird es lauter, muss zwischen Musikfreund und Nachbarn ein Kompromiss gefunden werden. Dabei sollte die Hellhörigkeit im Haus berücksichtigt werden – oder, ob in der Nachbarschaft eine besondere Ruhebedürftigkeit vorliegt, zum Beispiel durch ein Krankenhaus oder Seniorenheim. Es könnten Ruhezeiten vereinbart werden, beispielsweise zur Mittagszeit oder von 20 bis 8 Uhr.
Kindergeschrei
Kleine Kinder machen Geräusche. Sie lachen, glucksen, weinen. Auch hier gilt: Alles, was durch normales Spielen an Geräuschen entsteht, ist tolerierbar. Ein ständiges Rennen, Trampeln und vom Sofa Springen hört sich für lärmgeplagte Nachbarn aber an wie ein nicht enden wollendes Gewitter. Das muss keiner auf Dauer ertragen.
Ehekrach
Wie Kinderkrach ist auch ein Ehestreit eine sogenannte sozialadäquate Lebensäußerung. Für Außenstehende kann ein lautstarker Streit dennoch quälend sein. Geht es hoch her, will man am liebsten Reißaus nehmen. Umso ärgerlicher, wenn der Krach aus der Nachbarwohnung kommt. Streitet sich das Paar in der Nebenwohnung, muss man das hinnehmen – auch wenn es kaum zum Aushalten ist. Allerdings kann man einschreiten, wenn das Geschrei mehrmals über eine halbe Stunde während der Nacht erfolgt.
Sex
Die einen stören sich an den Lustgeräuschen aus der Nachbarwohnung, andere finden es halb so schlimm. Fakt ist: Solange das Liebesspiel in Zimmerlautstärke stattfindet, können genervte Nachbarn nichts machen. Allerdings gibt es auch Grenzen: Ausufernd lauter Beischlaf sollte die Ausnahme sein. So hat das Amtsgericht Warendorf festgestellt, dass zu lauter Sex kein Grundrecht sei.
Nächtliches Baden oder Duschen müssen Nachbarn auch hinnehmen – zumindest bis zu einem gewissen Grad. In mehreren Urteilen wurde jedoch eine zeitliche Begrenzung festgelegt: Baden und Duschen in der Nacht darf nicht länger als eine halbe Stunde dauern.
Hundebellen
Bellt der Nachbarhund beispielsweise nur kurz beim Türklingeln, kann das zwar laut sein und stören. Geschieht dies jedoch nur kurz, müssen die anderen Hausbewohner das generell hinnehmen. Jault und bellt der Hund hingegen stundenlang alleine zu Hause, können Nachbarn gegen diese Ruhestörung vorgehen. Vermieter können bei ständiger Ruhestörung durch Haustiere sogar verlangen, dass die Besitzer das Tier abschaffen.
Mensch und Tier gestresst durch anhaltendes Bellen
Das stundenlange Bellen von Hunden nervt nicht nur Nachbarn, sondern stresst auch den Hund selbst. Obwohl Laute zur natürlichen Kommunikation der Tiere zählen, ist ein Übermaß an Kommunikation durch Winseln, Jaulen oder tatsächliches Bellen meist ein Anzeichen, dass etwas nicht stimmt. Bellt ein Hund ununterbrochen, kann das auf Stress, Angst oder allgemeine Unzufriedenheit hindeuten.
Rasenmäher
Das Motorengeräusch von benzinbetriebenen Rasenmähern macht viel Lärm. Das gilt auch für Laubblasgeräte und Motorsägen. Deshalb dürfen diese nicht während der Nacht und an Sonn- oder Feiertagen angeschmissen werden. Wer es dennoch tut, riskiert ein saftiges Bußgeld.