Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Übersicht

Welche Versicherung zahlt bei Schäden an Silvester?

Schäden Silvester
Böller und Raketen können schnell mal größere Schäden verursachen Foto: Getty Images / Animaflora
Katharina Regenthal
Redakteurin

1. Januar 2024, 6:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Es kann ganz schnell gehen und schon fliegen Raketen, Böller und Co. in eine andere Richtung als geplant. Dann kann es zu Schäden an Gebäuden oder, noch schlimmer, an Menschen kommen. Immerhin gibt es Versicherungen, die für Schäden an Silvester aufkommen. Es kommt jedoch auf die Details an.

Artikel teilen

Unachtsamkeit, falsche Bedienung oder Fehlzündungen können bei Raketen und Böllern zu großen Schäden führen. Wird dabei ein Gebäude, ein Wohnhaus oder ein Auto beschädigt, gibt es unterschiedliche Versicherungen, die für den Schaden aufkommen. Genauso bei Unfällen mit anderen Personen. Allerdings gibt es auch einige Details bei der Versicherung zu beachten, damit sie die Schäden, die an Silvester entstehen, auch bezahlt.

Mehr zum Thema

Je nach Schaden greift eine andere Versicherung

Beschädigen Silvesterraketen und andere Böller ein Wohnhaus, zahlt die Gebäudeversicherung die Schäden – im Fall von Mietern jene des Vermieters. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Wird auch Eigentum des Mieters beschädigt, kommt dessen eigene Hausratversicherung dafür aus. Allerdings nur dann, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer die Schäden verursacht hat. Aber bei der Hausratversicherung gibt es noch weitere Details, die zu beachten sind: Ist man selbst daran beteiligt, zahlt die Versicherung nur einen Teil der Schäden, die etwa durch Böller an Silvester entstanden sind.

Auch interessant: So schützen Sie Balkon und Terrasse an Silvester vor Feuerwerkskörpern

Und grundsätzlich gilt: Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht oder nicht vollständig, wenn der Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wirft zum Beispiel ein Partygast einen Böller auf den Nachbarbalkon eines Mietshauses und beschädigt dabei das Geländer, muss der Gastgeber zahlen.

Kommt es zu Schäden durch einen Brand oder die Explosion einer Rakete an einem Auto, dann übernimmt laut Verbraucherzentrale die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Seng- und Schmorschäden werden dagegen nicht bezahlt. Werden Böller etwa vom Autodach gezündet und der Wagen so mutwillig ramponiert, kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf.

Mit Material der dpa

ALLES MACHBAR - mit der Beratung von OBI
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.