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In Mehrfamilienhäusern

Darf man Schuhe im Hausflur abstellen? Diese Regeln gelten

Schuhe im Flur
Schuhe im Hausflur eines Mehrfamilienhauses sind nicht immer gern gesehen Foto: Getty Images
Christian Glass
Christian Glass Redakteur

8. Januar 2025, 12:47 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Schmutzige oder gar schlammige Schuhe möchte wohl kaum jemand in der Wohnung haben. Daher lassen viele ihre Schuhe im Hausflur eines Mehrfamilienhauses stehen. Doch dort könnten sie den einen oder anderen Nachbarn stören. Ein Streit unter Nachbarn muss jedoch nicht sein. Welche Regeln im Hausflur zu beachten sind.

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Wenn der Wohnungsflur nicht genügend Platz für ein Schuhregal bietet, stellen manche Mieter dieses auch vor ihrer Wohnungstür im Hausflur auf. Das wirkt jedoch auf Nachbarn und Besucher oft wenig ansprechend. Außerdem können Schuhe im Flur oder Treppenhaus eine Stolperfalle darstellen. Doch ist es überhaupt erlaubt, die Schuhe im Hausflur abzustellen?

Darf man Schuhe im Hausflur abstellen?

Die Frage, ob es gestattet ist, Schuhe im Hausflur zu platzieren, lässt sich nicht pauschal beantworten, da eine allgemeingültige Regelung hierfür fehlt. Es empfiehlt sich, einen Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung zu werfen, um eventuelle Festlegungen zu diesem Thema zu entdecken. Interessanterweise wurde die Thematik rund um die Platzierung von Schuhen im Treppenhaus bereits in verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen thematisiert, beispielsweise im Urteil des OLG Hamm vom 20.04.1988 (Az.: 15 W 168/88).

Auch interessant: Was darf im Hausflur stehen – und was nicht?

Demnach ist es grundsätzlich gestattet, Schuhe, die durch Regen oder Schnee nass geworden sind, vor der eigenen Wohnungstür abzustellen und für eine gewisse Zeit auch dort zu belassen. Um jedoch den Hausfrieden zu wahren, ist es ratsam, die Schuhe auf der eigenen Fußmatte zu platzieren und sie nicht länger als notwendig im Flur stehenzulassen. Sobald die Schuhe getrocknet sind, sollte man sie wieder anziehen oder ordnungsgemäß im Schuhschrank verstauen.

Brandschutzbestimmungen beachten!

Auch Brandschutzbestimmungen können bei der Frage, ob Schuhe im Hausflur abgestellt werden können, eine Rolle spielen. So dürfen Treppenhäuser und Flure, die als Flucht- und Rettungswege dienen, nicht durch Gegenstände wie Schuhe oder Regale verstellt werden. Zudem erhöhen abgestellte Gegenstände die Brandlast können somit das Ausbreiten eines Feuers begünstigen. Daher sollte man aus Brandschutzgründen Schuhe nicht längere Zeit Schuhschrank vor der Wohnungstür aufstellen. Und einen Schuhschrank ebenfalls nicht.

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Schuhe können zur Stolperfalle werden

Schuhe im Hausflur können nicht nur die Brandgefahr erhöhen. Wer die Treter übersieht, kann schnell stolpern und sich schlimmstenfalls verletzen. In diesem Fall haftet dann immer der Verursacher. Bedeutet: der Besitzer der abgestellten Schuhe. Noch aus einem weiteren Grund sind Schuhe im Treppenhaus ein No-Go. Droht Gefahr, können sie lebenswichtige Rettungswege blockieren.

Themen Mietrecht Nachbarschaft

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