29. Dezember 2020, 12:20 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das neue Jahr wird für gewöhnlich laut und bunt begrüßt. Doch während sich die einen über das Feuerwerk freuen, fühlen sich andere eher gestört. In diesem Jahr kommt hinzu, dass eine Kontaktbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie besteht. Doch wann ist es ok, die Polizei zu rufen?
Lauter Jubel und zischende Raketen sind in der Silvesternacht normalerweise deutschlandweit zu hören – immerhin will das neue Jahr ordentlich willkommen geheißen werden. Die grellen Farben und der hohe Geräuschpegel empfindet manch Nachbar jedoch alles andere als schön. Darf in diesem Fall an Silvester die Polizei gerufen werden? Und wie sieht es bei Corona-Verstößen aus?
Corona-Regeln an Silvester
In diesem Jahr fällt der Start in das neue Jahr etwas kleiner aus. Der Grund dafür ist die zunehmend schlechter werdende Situation der Corona-Pandemie. Daher haben Bund und Länder einen harten Lockdown für ganz Deutschland ausgesprochen. Dieser untersagt ein Treffen von mehr als fünf Personen, die aus höchstens zwei Haushalten kommen. Die Kontaktbeschränkung gilt auch am Silvester- und Neujahrstag.
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Wer mitbekommt, dass Nachbarn die Corona-Regeln nicht einhalten, sollte aber nicht sofort die Polizei alarmieren. Bereits zu Weihnachten bat sie Polizei darum, zunächst ein Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Falls diese der Bitte nicht nachkommen, die Personenanzahl zu reduzieren, sollte die Polizei benachrichtigt werden.
Wann darf man an Silvester die Polizei rufen?
Bei einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darf man an Silvester die Polizei rufen – und sollte dies auch tun. Das Sprengstoffgesetz widmet sich zum einen dem Gehörschutz:
- Böller und Raketen dürfen in acht Metern Entfernung nur noch eine Lautstärke von 120 Dezibel erreichen. Zum Vergleich: Die Lautstärke entspricht dem Rattern eines Presslufthammers.
- Für Knallbonbons gilt der gleiche Wert allerdings auf eine Entfernung von einem Meter.
Im Grunde genommen gilt an Silvester außerdem die Nachtruhe. Vor allem in dieser Nacht ist es aber utopisch, die Ruhezeiten einzuhalten. Stattdessen gibt es zumindest für von Feuerwerk verursachtem Lärm eine Regelung – die Sprengstoffverordnung. Sie besagt, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember ab Mitternacht bis zum 1. Januar um Mitternacht erlaubt ist. Feuert man außerhalb dieser Zeiten Raketen ab, riskiert man, ohne eine Sondergenehmigung, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Bei einem Verstoß kann man auch an Silvester die Polizei rufen.
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Mit Nachbarn absprechen
Um Ärger und Anrufe bei der Polizei in der Silvesternacht von vornherein zu vermeiden, sollte man mit seinen Nachbarn sprechen und sie über geplante Partys informieren – oder sie gegebenenfalls einfach einladen.