
8. Dezember 2024, 5:34 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Strom oder Warmwasser mit Sonnenenergie erzeugen ist gut für Geldbeutel und Umwelt. Denkmalschutz muss dabei kein Hindernis sein, zeigt ein Urteil.
Wer plant, eine Solaranlage zu installieren, sollte zunächst die baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen seines Hauses prüfen. In den meisten Bundesländern ist für kleinere Anlagen keine Baugenehmigung notwendig. Dennoch empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, vorab die Vorschriften der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu klären, um eventuelle Hindernisse auszuschließen. Aber wie sieht es bei Solaranlagen und Denkmalschutz aus? Mit dieser Frage hat sich bereits ein Oberverwaltungsgerichts beschäftigt.
Denkmalschutz versus Klimaziele bei Solaranlagen
Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden stellt sich oft die Frage, ob Solaranlagen überhaupt erlaubt sind. Zwei aktuelle Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster haben hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen (Az.: 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23). Die Richter betonten, dass das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien in der Regel überwiegt. Eine Ausnahme gelte nur, wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes die Installation unmöglich machen. Revisionen wurden in beiden Fällen nicht zugelassen.
Dennoch wird Hauseigentümern empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Behörde über mögliche Einschränkungen zu informieren. So lassen sich unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Zweck der Anlage klar definieren
Neben rechtlichen Fragen sollten auch die technischen und praktischen Anforderungen an eine Solaranlage vorab geklärt werden. Zunächst sollte man überlegen, ob man die Anlage nur zur Stromerzeugung oder auch zur Warmwasserbereitung nutzen möchte. Entscheidend sind dabei die gewünschte Strommenge und die entsprechende Anlagengröße.
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Je nach Nutzung könnten zusätzliche Komponenten wie Batteriespeicher sinnvoll sein. Zudem sollten Eigentümer ihre langfristigen Energiebedürfnisse im Blick behalten, etwa für ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe.

Checkliste der Verbraucherzentrale Darauf sollte man bei Angeboten für Solaranlagen achten

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Angebote sorgfältig prüfen
Ein zentraler Schritt in der Planung ist der Vergleich verschiedener Angebote. Dabei sollten nicht nur die reinen Kosten, sondern auch die Details der Kostenaufstellung geprüft werden. Wichtig ist, dass alle wesentlichen Bauteile und Arbeiten aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Die komplette Installation der Anlage,
- der Arbeitsschutz, wie Gerüste und Fangnetze,
- die Inbetriebnahme,
- sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierzu eine hilfreiche Checkliste zur Verfügung, mit der man Angebote auf Vollständigkeit prüfen kann.
Mit Material der dpa