
4. April 2025, 5:50 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Auf den Dächern deutscher Eigenheime sind immer häufiger PV-Anlagen zu finden. Die Energiewende macht es möglich, selbst zum Stromerzeuger zu werden. Was ist mit dem überschüssigen Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird? Darf der an die Nachbarn verkauft werden? Ob das erlaubt ist und wie es funktioniert, erklärt dieser Beitrag.
Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, seinen nicht selbst verbrauchten Solarstrom zu verkaufen. Damit sind rechtliche, technische und auch wirtschaftliche Aspekte verbunden. Was man darüber wissen sollte, erfahren Sie in diesem Artikel.
Übersicht
Solarstrom verkaufen – so sieht es rechtlich aus
Der Verkauf von selbst erzeugtem Solarstrom an Nachbarn ist in Deutschland möglich. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bilden dabei den rechtlichen Rahmen.
Die Weitergabe von Solarstrom an Nachbarn werden juristisch in der Regel über sogenannte „Energiegemeinschaften“ realisiert. Das Konzept vereinfacht den Handel mit Strom, weil die sonst geltende juristische Voraussetzung, nämlich die Notwendigkeit, ein Energieversorgungsunternehmen zu gründen, entfällt.
Dennoch werden Personen, die ihren überschüssigen Strom verkaufen, juristisch zu Stromlieferanten und müssen rechtliche Verpflichtungen erfüllen. Dazu gleich mehr. Das Konzept der Energiegemeinschaften reduziert lediglich die Auflagen für diese kleineren Stromlieferanten.
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Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine funktionierende PV-Anlage auf dem Dach allein genügt nicht, um Stromlieferant zu werden. Es muss ein intelligenter Verbrauchszähler (Smart Meter) vorhanden sein, der die Zwei-Wege-Zählung beherrscht. Außerdem moderne Wechselrichter, die neben der Transformation des Gleichstroms aus der PV-Anlage auch das Einspeisen in ein Netz beherrschen. Wer sich unsicher ist, ob die Anlage diese Voraussetzungen erfüllt, sollte vorab mit einem spezialisierten Unternehmen sprechen oder mit der Firma, die die PV-Anlage installiert hat.
Rein technisch kann der Strom auf zwei Wegen zu den Nachbarn gelangen:
- Direktleitung: Eine separate Stromleitung wird zum Nachbarhaus verlegt. Das ist zwar technisch unkompliziert, aber nur praktikabel, wenn sich beide Häuser in direkter Nachbarschaft befinden.
- Nutzung des öffentlichen Stromnetzes: Die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes erfordert keine weiteren Leitungen, da das Haus mit der PV-Anlage ohnehin daran angeschlossen ist.
- Durchleitung über das öffentliche Netz: Bei dieser Variante gelangt der Strom über das bestehende öffentliche Stromnetz an die Nachbarn. Dies erfordert keine zusätzlichen Leitungen, aber das Vorhandensein von Smart Metern, damit später der Strom auch abgerechnet werden kann.
Organisatorische Voraussetzungen
Eine Vergütung für die Einspeisung des überschüssigen PV-Stroms zu bekommen, ist in den vergangenen Jahren deutlich einfacher geworden. Komplexer wird das alles dann, wenn man den Strom auch an den Nachbarn liefern möchte und dieser für diese Leistung Geld bezahlen soll.
Damit keine formalen Fehler passieren, ist es deutlich besser, sich an einen Spezialisten zu wenden, der sich mit der Einrichtung und Abwicklung solcher Verträge auskennt. Organisatorisch sind dann nämlich diese Schritte auszuführen:
- Anmeldung als Stromlieferant: Der Betreiber der PV-Anlage muss sich bei der Bundesnetzagentur als Stromlieferant registrieren.
- Liefervertrag mit den Nachbarn: Ein Vertrag über die Stromlieferung ist nötig, der unter anderem die Preise und Liefermengen definiert.
- Steuern und Abgaben korrekt berechnen und abführen: Es ist möglich, dass Umsatzsteuer und andere Abgaben anfallen. Gerade dieser Teil muss formell korrekt umgesetzt werden.
Weil diese organisatorischen Voraussetzungen doch einiges an Fachwissen und Aufwand produzieren, haben sich einige Spezialdienstleister etabliert, die den Stromerzeugern den administrativen Aufwand abnehmen. Für diese Leistungen wollen die Unternehmen aber auch bezahlt werden wollen.
Ist das nicht das gleiche wie Mieterstrom?
Das Konzept der Stromlieferung an die Nachbarn ähnelt etwas dem Mieterstrom. Beiden gemeinsam ist es, dass lokal erzeugter Solarstrom an die nähere Umgebung geliefert wird.
Einer der wesentlichen Unterschiede besteht im Vertragsverhältnis zwischen Lieferant respektive Erzeuger und dem Verbraucher. Beim Mieterstrom wird der PV-Strom in der Regel auf dem gleichen Gebäude erzeugt, das von den Abnehmern des Stroms bewohnt wird. Mehr über Mieterstrom finden Sie in diesem Beitrag.

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Lohnt es sich überhaupt, Solarstrom an die Nachbarn zu verkaufen?
Am Ende muss es sich natürlich finanziell lohnen, den überflüssigen Solarstrom zu verkaufen. Eine wesentliche Voraussetzung ist natürlich, dass die Anlage regelmäßig deutlich mehr Strom produziert, als der Betreiber selbst benötigt.
Damit der Nachbar überhaupt Interesse daran hat, den Strom zu nutzen, muss der Preis pro Kilowattstunde unter dem Preis des Grundversorgungstarifs liegen. Für den Betreiber der Anlage wiederum deutlich über der Einspeisevergütung, die es ohnehin gibt.
Ganz so einfach ist das dann aber nicht. Denn von den potenziellen Einnahmen müssen natürlich auch Kosten abgezogen werden, etwa die Gebühren, die ein Dienstleiter für die Erledigung des administrativen Einsatzes erhält. Da der Erzeuger ja ein öffentliches Netz verwendet, fallen auch die entsprechenden Netzentgelte an, die man in die Kalkulation einbeziehen muss, und den möglichen Gewinn schmälern. Generell gilt: Je größer die PV-Anlage und je größer der Überschuss, umso größer auch die Chance, dass sich ein Gewinn realisieren lässt.