26. Mai 2022, 17:13 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Sonntage sind dazu da, um die Beine hochzulegen und sich zu entspannen. Gleiches gilt für Feiertage. Nicht ohne Grund sind die Geschäfte geschlossen. Die Arbeit soll man ruhen lassen. Allerdings bieten die freien Tage auch die ideale Möglichkeit, um liegengebliebene Aufgaben zu erledigen, etwa das lästige Putzen der Fenster. Das sollte man jedoch lieber sein lassen.
Mietrechtlich gelten für Sonn- und Feiertage die gleichen Gesetze. Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes, erklärt auf Anfrage von myHOMEBOOK: „Es gilt den ganzen Tag die sogenannte Sonntagsruhe.“ Welche Ruhezeiten eingehalten werden müssen, regeln die einzelnen Bundesländer durch das Sonn- und Feiertagsgesetz. In ihnen steht, dass es sich um „Tage der allgemeinen Arbeitsruhe“ handelt. Bekannt ist, dass man aus diesem Grund laute, störende Aktivitäten zu unterlassen sind, das Mähen des Rasens zählt dazu. Beim Fensterputzen entstehen hingegen keine Geräusche – abgesehen vom Wasserplätschern. Trotzdem sollte man seine Fenster besser nicht am Sonntag putzen. myHOMEBOOK erklärt, worauf es zu achten gilt.
Warum Staubsaugen erlaubt ist, Fensterputzen aber nicht
Gesetzlich ist es nicht verboten, sonntags Staub zu saugen, obwohl eine ganztägige Ruhezeit gilt. Die Geräusche eines Staubsaugers fallen unter die übliche (und auch sonntags gestattete) Zimmerlautstärke. Diese darf aber eben nicht überschritten werden. „Staubsaugen wie auch Wäschewaschen sind Tätigkeiten, die nicht nach außen sichtbar sind und zum üblichen Gebrauch einer Wohnung gehören. In der Regel werden Nachbarn durch diese Geräusche auch nicht über Gebühr belastet. Aber auch hier müssen etwaige Vorgaben in der Hausordnung beachtet werden“, weiß Hartmann.
Fensterputzen am Sonntag – Rechtslage
Laut den Sonn- und Feiertagsgesetzen sind „öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, verboten.“ Da das Fensterputzen nach außen hin sichtbar ist, fällt es demzufolge unter die untersagten Arbeiten. Allerdings legt jedes Bundesland für sich diese Gesetze anders fest und aus. Bayern und Baden-Württemberg sind beispielsweise in ihren Bestimmungen relativ streng. Im Gegensatz dazu fallen in Schleswig-Holstein „nicht gewerbsmäßige Betätigungen in Haus und Garten“ nicht unter die reglementierten Tätigkeiten der Sonn- und Feiertage.
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Das sonntägliche Putzen wäre in diesem Bundesland also theoretisch möglich. Ob es das auch praktisch ist, ist jedoch Auslegungssache: „Ob man sonntags Fenster putzen darf, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Hier kommt es auf den Einzelfall an, beispielsweise auf die Frage, ob sich Nachbarn aufgrund der Lage des Fensters gestört fühlen könnten.“ Auch Regelungen im Vertrag oder der Hausordnung sind ausschlaggebend. Um Streit zu vermeiden, rät die Expertin des Deutschen Mieterbundes im Zweifel jedoch, das Fensterputzen auf einen Werktag zu verschieben.
Mietrecht Darf man sonntags eigentlich staubsaugen?
Mietrecht Darf man am Sonntag Wäsche waschen?
Bundesländer-Übersicht Wo welche gesetzlichen Ruhezeiten gelten
Sonntags Fensterputzen – es drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld!
Wer sonntags das Putztuch doch nicht ruhen lassen möchte, riskiert laut Hartmann nicht nur den Unmut der Nachbarschaft. Im schlimmsten Falle droht sogar eine Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß die Kündigung. „Dies ist aber immer eine Frage des Einzelfalls und eher unwahrscheinlich.“ Fühlen sich Nachbarn durch das Putzen belästigt, könnten sie dies auch als Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt melden. Das Missachten der Sonn- und Feiertagsgesetze kann je nach Bundesland mit 5.000 bis 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.