21. Oktober 2024, 14:48 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wohin mit dem alten Bücherschrank oder dem ausgedienten Crosstrainer? Wenn sich auf dem Dachboden oder im Keller das Gerümpel stapelt, ist es Zeit für den Sperrmüll. Was als solcher deklariert wird und wie man ihn richtig loswird.
Nicht nur bei Haushaltsauflösungen fällt viel Sperrmüll an, auch in Haushalten häuft sich mit der Zeit der Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt. Wer eine Entsorgung plant, wird das alte Gerümpel schnell und unkompliziert los. Jedoch regelt jede Gemeinde die Abholung auf verschiedene Art und Weise. Am besten informiert man sich deshalb vorab beim kommunalen Entsorgungsunternehmen nach den Kosten und möglichen Terminen.
Was ist eigentlich Sperrmüll?
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) definiert Sperrmüll als „sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine Hausmülltonne passen.“ Darunter finden sich oft alte Möbel, Matratzen, Teppiche oder auch kaputte Fahrräder. Sperrmüll besteht damnach vorwiegend aus Holz, Holzwerkstoffen, Metall, Kunststoff und Textilien.
Wie funktioniert die Sperrmüllentsorgung?
Ein Anruf beim Entsorgungsunternehmen genügt in der Regel, um einen Termin für die Abholung des Sperrmülls zu vereinbaren. Manche Müllunternehmen bieten auch einen Online-Service dafür an. Das Gerümpel muss dann zum entsprechenden Zeitpunkt zur Abholung vor dem Haus abgestellt werden – in der Regel bereits ab sechs Uhr morgens, gegebenenfalls auch am Vorabend.
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Wo darf der Sperrmüll abgestellt werden?
Wo genau der Sperrmüll platziert werden darf, ist in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich geregelt. In manchen Orten darf der Sperrmüll auf dem Bürgersteig stehen, andernorts auch am Straßenrand. Nur auf der Straße sollte er laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht landen, da er sonst den Verkehr einschränken würde. Auch zur richtigen Abstellung kann der Entsorger detailliert Auskunft erteilen.
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Was zählt zum Sperrmüll und was nicht?
In der Regel zählen zum Sperrmüll alte Möbel und Gegenstände, die zu groß für die Restmülltonne sind. Auch sperrige Haushaltsgegenstände können dazugehören. Zum Sperrmüll zählen unter anderem:
- Tische
- Stühle
- Schränke und Kommoden
- Polstermöbel
- Betten (inkl. Matratzen)
- Fitnessgeräte
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Musikinstrumente
- Wäscheständer
Es gibt jedoch auch einiges an Gerümpel, das nicht immer zum Sperrmüll gehört. Darunter fallen in vielen Kommunen etwa alte Mikrowellen oder defekte Waschmaschinen. Bauschutt wie alte Fliesen gehört vielerorts auch nicht zum Sperrmüll, sondern zum Bauabfall. Auch Schadstoffe wie Farbreste oder Lacke können oft nicht als Sperrmüll entsorgt werden. Autobatterien und -reifen gehören außerdem zu den Dingen, die üblicherweise nicht als Sperrmüll deklariert sind.
Tipp: Vorab unbedingt bei der eigenen Gemeinde darüber informieren, was zum Sperrmüll zählt. Ansonsten kann es passieren, dass die Müllwerker letztendlich nur einen Teil des Gerümpels mitnehmen.
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Was kostet die Sperrmüllentsorgung?
Manche Gemeinden bieten feste Tage im Jahr an, an denen Müllwerker den Unrat kostenlos abholen. In anderen Fällen ist es nötig, vorab einen Termin für die Abholung zu definieren – inklusive der anfallenden Kosten, die sich von Ort zu Ort unterscheiden können. Dabei richten sich die Kosten für die Entsorgung nach der Menge des Sperrmülls – in der Regel nach Volumen in Kubikmetern gerechnet. Der erste Kubikmeter wird vielerorts mit 20 bis 30 Euro abgerechnet. Es gibt auch private Abfallunternehmen, die rufen allerdings höhere Preise ab.
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Darf man fremden Sperrmüll mitnehmen?
Obwohl die wenigsten etwas dagegen haben dürften – rechtlich ist es nicht ganz in Ordnung, sich an fremdem Sperrmüll zu bedienen. Denn eigentlich handelt es sich dabei um Diebstahl. Sobald sich der Unrat vor dem Haus befindet, gehört er rein rechtlich betrachtet bereits dem Entsorgungsunternehmen – oder andernfalls noch dem ehemaligen Besitzer. Da die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig ist, sollte man bei Interesse einfach fragen.
Übrigens: Nicht nur das unrechtmäßige Mitnehmen, sondern auch das Durchwühlen von fremdem Sperrmüll kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn man die Arbeit des Entsorgungsunternehmens behindert – etwa, indem Gegenstände auseinandergebaut oder auf der Straße verteilt werden. In den meisten Fällen kommt es zunächst nur zu einer Verwarnung. Bei wiederholtem Durchwühlen kann jedoch ein Bußgeld verhängt werden.