20. März 2024, 15:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Kleine Workouts in den eigenen vier Wänden sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Aber wie laut darf Sport in der Wohnung eigentlich sein?
Hampelmänner, Gewichte heben oder ein kleiner Sprint auf der Stelle: Diese Sporteinheiten machen viele inzwischen auch gerne mal zu Hause. Inzwischen gibt es zahlreiche Online-Gyms und Workout-Videos, bei denen man die Übungen einfach nur noch nachmachen muss. Klingt gut, kann für den Nachbarn aber auch schnell mal lauter werden, wenn man von der eine Ecke in die andere springt. myHOMEBOOK erklärt, welche Regeln beim Sport in der Wohnung gelten.
Diese Regeln gelten für Sport in der Wohnung
Alle, die gerne zu Hause mal ein kleines Workout machen, können aufatmen. „Ehrlich gesagt, gibt es keine Sonderregelungen bei Sport in der Wohnung“, erklärt Anja Franz vom Münchener Mieterverein gegenüber myHOMEBOOK. Allerdings geht die Expertin davon aus, dass beim Thema Sport die gleichen Grundsätze gelten würden, wie etwa beim Musizieren oder sonstigen lauteren Tätigkeiten, die die Nachbarn stören könnten. Es gelte immer das sogenannte nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, so Franz.
„Es müssen die Ruhezeiten im Haus eingehalten werden, wenn der jeweilige Sport Lärm verursacht, also z. B. laute Musik dazu läuft. Während dieser Ruhezeiten muss Zimmerlautstärke herrschen. Es gibt keine unterschiedlichen Regelungen, in welchem Stockwerk man wohnt. Es kommt immer darauf an, dass man den Nachbarn eben nicht stört“, so die Expertin. Lasse sich das nicht vermeiden, wäre ein Gespräch mit dem jeweiligen Nachbarn gut, so Franz. Dabei könne man die Zeiten klären, in denen dieser nicht daheim sei und der Sportler Gas geben könne.
Welche Sportarten man zu Hause betreiben darf und welche nicht, ist im Übrigen auch nicht geregelt. Verursacht man allerdings dabei Schäden, muss der Mieter dafür aufkommen.
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Auch beim Sport müssen Ruhezeiten eingehalten werden
Es gibt Ruhezeiten, an die sich grundsätzlich erstmal jeder halten muss. Je nach Bundesland und Gemeinde können diese Zeiten sich unterscheiden. In der Regel gilt aber eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. In einigen Hausordnungen ist zudem häufig auch noch die Rede von einer Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr. Und an Sonn- und Feiertagen gilt meist für den ganzen Tag eine Ruhezeit. Mehr zu den gesetzlichen Ruhezeiten lesen Sie hier.
Auf ein nachbarschaftliches Miteinander achten
„Ich selbst wohne in einer Altbauwohnung und bemerke immer wieder, wie hellhörig diese ist. Was ich von meinen Nachbarn höre, bekommen die dann höchstwahrscheinlich auch von mir mit. Deshalb sollte man immer auf ein nachbarschaftliches Miteinander achten. Vielleicht hilft ja schon eine Gummimatte, damit man die Sporteinheit nicht so laut hört? Wer sich unsicher ist, sollte am besten einfach nachfragen, ob es die Nachbarn stört oder nicht.“