27. Januar 2021, 4:20 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die meisten Vermieter verwenden Vertragsvorlagen, da sie die Arbeit erleichtern und augenscheinlich die wichtigsten Bereiche abdecken. Doch Privatvermieter sollten aufpassen: Die Tücken stecken oft im Detail.
Private Wohnungsvermieter verwenden oft vorgefertigte Vertragsformulare. Ein Standard-Mietvertrag kann in manchen Fällen allerdings zum Problem werden, wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mitteilt. Denn die in den Vorlagen enthaltenen Klauseln halten einer rechtlichen Überprüfung nicht immer Stand. Was steckt dahinter?
Ein Standard-Mietvertrag ist nicht immer sinnvoll
Warum ein Standard-Mietvertrag nicht immer die beste Lösung ist, zeigen einige Beispiele. So kann der Vermieter nicht generell verbieten, Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel in der Wohnung zu halten. Auch kann der Vermieter das Recht zur Mietminderung bei Wohnungsmängeln nicht per Klausel grundsätzlich ausschließen.
Zudem können Vermieter die Mietverträge nur ausnahmsweise befristen. Hierfür müssen Vermieter konkrete Gründe benennen und diese in den Vertrag aufnehmen. Dazu gehört beispielsweise ein geplanter Umbau. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt das Mietverhältnis als unbefristet.
Mündliche Absprachen schriftliche festhalten
Mündliche Absprachen, die Mieter und Vermieter vor dem Vertragsschluss getroffen haben, sollte man noch einmal schriftlich festhalten. Bestenfalls unterschreiben Vermieter und Mieter die Vereinbarung. Im Einzelfall kann der Vertrag auch festhalten, dass man nichts vereinbart hat.
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Woher bekommt man einen Standard-Mietvertrag?
Vermieter können einen Standard-Mietvertrag beispielsweise bei Eigentümer-Verbänden wie Haus & Grund Rheinland-Pfalz kostenlos herunterladen. Auf der anderen Seite gibt es entsprechende Mieter-freundliche Vorlagen beim Deutschen Mieterbund zum Download. Allerdings gilt auch hier: Es handelt sich dabei stets um vorgefertigte Muster-Formulare, die mitunter nicht das entsprechende Mietverhältnis komplett abdecken.