23. Juni 2023, 11:13 Uhr | Lesezeit: 11 Minuten
Wie schafft man es eigentlich, eher unspannende Themen wie das deutsche Steuersystem so zu erklären, dass man es auch als Laie versteht? Fabian Walter alias „Steuerfabi“ weiß, wie es funktioniert. Bei Instagram und TikTok erklärt er Millionen Fans, worauf es bei der Steuererklärung ankommt und wie man dabei noch mehr Geld herausholen kann. Jetzt verrät er auch bei myHOMEBOOK die besten Steuer-Tricks für Eigentümer und Mieter.
Die wenigsten beschäftigen sich wohl gerne mit der eigenen Steuererklärung. Doch für den studierten Steuer-Profi Fabian Walter – in den sozialen Medien besser bekannt als „Steuerfabi“ – ist es anders. Mit Leidenschaft und Expertise erklärt er seit 2020 auf Instagram und Tiktok seinen Followern, was sie alles von der Steuer absetzen können. Angefangen hat es mit einer einfachen Frage, nämlich, ob man Kaffee steuerlich geltend machen kann.
Im November 2022 hat Fabian Walter sein erstes Buch veröffentlicht, mit dem Namen „Sei doch nicht besteuert – Mit Steuerfabi die Welt der Steuern verstehen und richtig Geld sparen“. Nun spricht er im Interview mit myHOMEBOOK über Homeoffice-Pauschalen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen – was sowohl Mieter als auch Eigentümer interessieren dürfte. Denn hier sind teilweise Ersparnisse im vierstelligen Bereich möglich. Das Beste daran: „Steuerfabi“ erklärt so, dass man es auch als Laie versteht.
Steuerfabi: »Kann man Kaffee von der Steuer absetzen?
myHOMEBOOK: Wie schafft man es eigentlich, mit einem eher „uncoolen“ Thema wie Steuern so erfolgreich auf Social Media zu sein?
Steuerfabi: „Das war mehr oder minder Zufall. Ich habe früher in der Steuerkanzlei gearbeitet, nachdem ich mein Masterstudium im Steuerrecht hier im wunderschönen Freiburg abgeschlossen habe. Danach war ich im Bereich Fort- und Weiterbildung für Steuerberater tätig. Da hat parallel mein Kumpel Philipp gesagt, ich sollte doch mal die App TikTok herunterladen und dort meine Steuer-Videos veröffentlichen. Ich meinte dann: TikTok – was ist das? Ist das ein Klopfgeräusch oder was? Er hat mich so lange genervt, bis ich dann tatsächlich im April 2020 ein Video hochgeladen habe, mit der Frage, ob man Kaffee von der Steuer absetzen kann. Da ich gerne Kaffee beziehungsweise Espresso trinke, kam das auch ganz gut an. Seitdem habe ich jeden Tag ein Video veröffentlicht, jetzt folgen mir über die Plattformen insgesamt so etwa 1.000.000 Menschen. Ich glaube, mein Geheimnis ist, dass ich einigermaßen verständlich erklären kann.“
»Die Homeoffice-Pauschale wird oft noch nicht genutzt
myHOMEBOOK: Wir interessieren uns auch für Kaffee, aber auch für Themen rund um Haus, Garten und Wohnen. Viele unserer Leser wohnen zur Miete. Welche Steuervorteile lassen Mieter oft ungenutzt?
Steuerfabi: „Oft ist die Abgrenzung zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice nicht klar. Die Homeoffice-Pauschale ist relativ neu, die wird oft noch nicht genutzt. Dann gibt es noch die Handwerkerleistungen, also wenn ein Handwerker oder eine Handwerkerin bei einem ist und was repariert. Und dann gibt es auch noch die haushaltsnahen Dienstleistungen, also wenn man beispielsweise eine Putzkraft beschäftigt. Selbst wenn bekannt ist, dass man diese Leistungen von der Steuer absetzen kann, dann muss man es auch per Überweisung bezahlen und braucht eine Rechnung. Wenn man bar bezahlt, lässt man es automatisch ungenutzt, da es dann nicht zum Abzug zugelassen wird.“
Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen
myHOMEBOOK: Alles klar, das ist doch gleich ein wichtiger Hinweis! Kannst du ungefähr sagen, welche Ersparnis da pro Jahr möglich wäre?
Steuerfabi: „Bei Handwerkerleistungen wie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen lassen sich 20 Prozent der Aufwendungen einsparen, höchstens 1200 Euro im Jahr. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, wenn beispielsweise eine Putzkraft eine Rechnung stellt, ist die Grenze etwas höher. Hier kann man bis zu 4000 Euro von der Steuer abziehen. Das bedeutet aber nicht, dass ich das von der Steuer absetzen kann, sondern von der Steuer abziehen. Das heißt, wenn ich jetzt beispielsweise 1200 Euro abziehen darf, dann mindert das die Steuerlast. Man hat dann eben 1200 Euro weniger, die man an Steuer zahlen muss – unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Das ist vor allem für diejenigen gut, die nicht so viele Steuern zu zahlen haben.“
Passend dazu: Wann sich der Frühjahrsputz steuerlich absetzen lässt
myHOMEBOOK: Was ist der Unterschied zwischen „von der Steuer abziehen“ und „von der Steuer absetzen“?
Steuerfabi: „Von der Steuer absetzen bedeutet, dass man den Betrag, den man absetzt, anteilig je nach persönlichem Steuersatz zurückbekommt. Man bekommt mehr zurück, wenn man mehr verdient. Wenn man 1200 Euro absetzen darf beispielsweise 42 Prozent, dann spart man effektiv 504 Euro Steuern. Wenn man hingegen 1200 Euro Steuern abziehen darf, zum Beispiel bei Handwerkerleistungen, spart man sich wirklich 1200 Euro Steuern. Bei Handwerkleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer so um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1200 Euro pro Jahr. Das ist dann also bei 6000 Euro Handwerkerlohnkosten erreicht.“
myHOMEBOOK: Unterscheidet sich das bei Eigentümern von Immobilien oder gilt das auch in diesem Fall?
Steuerfabi: „Genau, ob ich jetzt als Mieter beispielsweise eine Haushaltshilfe oder einen Handwerker beauftrage oder als Eigentümer einer Immobilie, in der ich selbst wohne, ist egal. Auch da gilt dieser Steuervorteil.“
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Zinsen bei Vermietung absetzen
myHOMEBOOK: Kann ich Kreditschulden für das Eigenheim steuerlich nutzen?
Steuerfabi: „Beim Eigenheim wird es schwierig. Aber wenn man eine Immobilie vermietet und nicht selbst darin wohnt, kann man zumindest die Zinsen absetzen. Das ist nicht die komplette Tilgungsrate beim Kredit, sondern die Zinslast. Das kann man leider nicht machen, wenn man eben selbst drin wohnt.“
Wann man Gartenarbeiten von der Steuer absetzen kann
myHOMEBOOK: Kommen wir vom Haus in den Garten. Kann man auch Gartenarbeiten absetzen?
Steuerfabi: „Die üblichen Gartenarbeiten, also Rasenmähen, Unkrautjäten, Heckenschnitt und so weiter, das sind keine Handwerkerleistungen, also diese 1200 Euro, die wir schon angesprochen haben. Aber – gute Nachricht – sie zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, also zu den 4000 Euro. Erdarbeiten, Aushub oder auch Pflasterarbeiten – also umfangreichere Arbeiten zur Gartenpflege – das sind Handwerkerleistungen. Dementsprechend sind hier 20 Prozent der Aufwendung beziehungsweise 1200 Euro abziehbar. Auch hier ist es wieder wichtig, eine Überweisung zu tätigen und nicht den Handwerker-Kumpel bar und ohne Rechnung zu bezahlen.“
myHOMEBOOK: Kann ich auch eigene Heimwerker-Tätigkeiten, etwa das Verlegen eines neuen Bodens, steuerlich geltend machen?
Steuerfabi: „Nein, da kann man sich leider keine eigenen Rechnungen schreiben und das dann absetzen. Eine Ausnahme ist, wenn man für das eigene vermietete Objekt Sachen einkauft, eine Tapete beispielsweise. Dann kann man diese Sachen absetzen. Wenn man aber im Eigentum wohnt, dann geht es leider nicht und man bleibt auf den Kosten sitzen.“
Mehr dazu: Kosten für Handwerker und Putzhilfe von der Steuer absetzen
Steuerliche Vorteile bei energetischer Sanierung
myHOMEBOOK: Gibt es hier noch weitere Möglichkeiten?
Steuerfabi: „Bei den Renovierungsarbeiten gibt es noch eine Ausnahme. Wir haben ja mittlerweile gelernt, dass man in der Regel wirklich nur Lohnkosten absetzen kann, und nicht das Material für das Eigenheim. Was anderes gilt aber, wenn man energetische Maßnahmen im Eigenheim plant. Da gab es eine Gesetzesänderung. Der Baubeginn darf dabei nicht vor dem 1. Januar 2020 liegen. Wenn man jetzt im Eigenheim energetische Maßnahmen durchführt, dann sind einerseits die Grenzen für die Lohnkosten höher, andererseits gibt es eine weitere Ausnahme. Normalerweise kann ich nämlich keine Fenster oder andere Dinge für das Haus absetzen. Wenn ich allerdings energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohngebäude durchführe – also beispielsweise Wärmedämmung, Dämmung von Dachflächen oder Geschossdecken, Erneuerung der Fenster, Optimierung von Heizungsanlagen und so weiter – dann kann ich höhere Beträge absetzen. Konkret geht es um 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 40.000 Euro pro Wohnobjekt verteilt über drei Jahre. Allerdings muss die Arbeiten ein anerkanntes Fachunternehmen durchführen und mir auch eine Bescheinigung dafür ausstellen. Und dabei kann ich auch die Materialkosten absetzen, was normalerweise nicht geht. Das ist interessant für alle, die eine energetische Sanierung am Eigenheim planen.“
Steuerliche Vorteile beim Schrebergarten
myHOMEBOOK: Dann lohnt sich das also nicht nur wegen der KfW-Förderung, sondern auch wegen der steuerlichen Vorteile.
Kommen wir zum Schrebergarten, den es vor allem im urbanen Umfeld ja häufiger gibt. Haben Schrebergärtner auch Möglichkeiten, Dinge von der Steuer abzusetzen?
Steuerfabi: „Beim Schrebergarten kommt es darauf an, ob man Haushalt führt oder nicht. Wenn ich nur einen kleinen Schrebergarten habe und dann dort Gartenarbeiten durchführen lasse, dann wird es schwierig. Wenn ich allerdings Handwerkerleistungen im Schrebergarten ausführen lasse, in dem auch eine Art Haushalt geführt wird, dann können diese Beträge auch im Rahmen der bereits genannten Höchstbeträge abgesetzt werden. Falls dort aber keine Übernachtungsmöglichkeit ist, dann ist es aus meiner Sicht nicht absetzbar.“
myHOMEBOOK: Kann ich meine Parkplakette oder den Mietparkplatz vor meiner Wohnung von der Steuer absetzen?
Steuerfabi: „Nein, das geht leider nicht. Aber man kann in bestimmten Fällen am Arbeitsplatz kostenlos parken. Das ist lohnsteuerfrei, wenn es ein Arbeitgeber-Parkplatz ist, der jedem zur Verfügung steht. Den Mietparkplatz an sich am Eigenheim kann ich genauso wie die private Miete leider nicht von der Steuer absetzen.“
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Welche Möbel man steuerlich geltend machen kann
myHOMEBOOK: Kann ich möglicherweise Einrichtungsgegenstände für die Wohnung – etwa Möbel oder Vorhänge – von der Steuer absetzen?
Steuerfabi: „Wenn man tatsächlich ein Arbeitszimmer hat, kann man die Einrichtungsgegenstände fürs Arbeitszimmer absetzen. Grenzen gibt es dann aber beispielsweise bei teuren Kunstwerken. Man kann sich jetzt nicht einen Picasso ins Arbeitszimmer hängen und den von der Steuer absetzen. Normale Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer kann ich aber absetzen. Bei einem Tisch, der beispielsweise in der Küche steht, geht das hingegen leider nicht.“
Worauf es beim Homeoffice ankommt
myHOMEBOOK: Gehen wir doch noch kurz genauer auf das Homeoffice ein. Kannst du kurz erklären, was dabei wirklich wichtig ist, damit ich das Arbeitszimmer auch steuerlich nutzen kann?
Steuerfabi: „Grundsätzlich sollte man zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice unterscheiden. Steuerlich ist ein Arbeitszimmer nur ein abgeschlossener Raum, also kein Durchgangszimmer und auch keine Arbeitsecke. Beim Arbeitszimmer gelten relativ strenge Voraussetzungen. Deswegen konnten viele auch nichts von der Steuer absetzen, weil man vor allem in Großstädten oft kein extra Zimmer hat, das man ausschließlich als Arbeitszimmer nutzt. Deswegen hat der Staat dann in der Corona-Zeit ab 2020 gesagt, als viele von zu Hause aus gearbeitet haben, dass es jetzt die Homeoffice-Pauschale gibt. Man kann dabei 5 Euro am Tag für maximal 120 Tage von der Steuer absetzen, also insgesamt ein 600 Euro. Viele meinten dann aber, dass das etwas wenig sei. Deswegen wurde die Tagespauschale erhöht auf 6 Euro, was aber eigentlich auch nicht der Rede wert ist. Allerdings kann man jetzt nicht nur 120 Tage absetzen, sondern bis zu 210 Tage die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Das sind insgesamt 1260 Euro, die man von der Steuer absetzen kann und das ist schon mal ein größerer Betrag.“
myHOMEBOOK: Was sollte man dabei noch beachten?
Steuerfabi: „Man muss zunächst über den sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag kommen. Bei der Steuererklärung für 2022 sind das 1200 Euro. Erst wenn man diese Kosten voll ausgeschöpft hat, wirken sich die 600,00 Euro aus.“
Für Gartenbesitzer und -mieter Gartenarbeiten, die sich von der Steuer absetzen lassen
Geld sparen Kosten für Handwerker und Putzhilfe von der Steuer absetzen
Corona-Auswirkungen Arbeitgeber kann sich an Kosten für Homeoffice beteiligen
Wichtige Änderung bei der Homeoffice-Pauschale
myHOMEBOOK: Hast du noch einen weiteren Steuer-Tipp für uns?
Steuerfabi: „Ja, und zwar, was das Arbeitszimmer angeht. Man kann zwar die Steuererklärung 2023 noch nicht machen, sondern erst 2024, aber da gab es eine Erleichterung. Wenn man ein Arbeitszimmer hat und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann kann man ab nächstem Jahr einen Pauschbetrag ansetzen. Aktuell ist es so: Man muss die Kosten für 2022 und davor wirklich sammeln, also anteilige Miete, Strom, Versicherung und so weiter. Die müssen einzeln nachgewiesen werden. Das fällt jetzt für 2023 weg. Da kann man den Pauschbetrag von 1260 Euro ansetzen und muss eben nicht diese Kosten nachweisen. Und vielleicht noch abschließend: Wenn das Arbeitszimmer wirklich den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit darstellt, was ja eher die Ausnahme ist, dann gibt es auch keine Grenze beim Absetzen. Dann kann man tatsächlich anteilig für das Arbeitszimmer ohne Höchstbetrag die Beträge von der Steuer absetzen.“
myHOMEBOOK: Alles klar! Dann kommen wir zum Schluss nochmal auf die Frage vom Anfang zurück. Kann man den Kaffee wirklich von der Steuer absetzen?
Steuerfabi (lacht): „Also wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kaffee zur Verfügung stellt, gibt es eigentlich zwei Vorteile: Der Arbeitgeber kann erstens den Kaffee von der Steuer absetzen. Der Arbeitnehmer muss zweitens diesen Kaffee auch nicht versteuern, das ist in 19.6 der Lohnsteuer-Richtlinie geregelt. Also wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Kaffee zur Verfügung steht, kann er ihn absetzen und dementsprechend muss der Arbeitnehmer auch nichts versteuern und kann den Kaffee guten Gewissens trinken.“