30. August 2024, 11:17 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Bei einer PV-Anlage auf dem Hausdach – oder auch auf dem Balkon – gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen. Um Letzteres gibt es aktuell allerdings eine Diskussion, ein Experte fordert sogar Strafzahlungen. Was würde das für Verbraucher bedeuten?
An sich ist es eine gute Sache: Im Juli 2024 lag der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland laut Statista bei rund 69 Prozent. Ein Großteil speist sich auch aus Sonnenenergie – und in diesem Bereich werden aktuell Diskussionen laut. Denn deutsche Netzbetreiber sind aufgrund der immer höheren Ausgaben für die Einspeisevergütung in Sorge. Da Solaranlagen immer stärker gefragt sind, steigt auch der eingespeiste Solarstrom an. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen entsprechend zu vergüten. Nun gibt es sogar Forderungen nach Strafzahlungen statt Vergütungen bei Solarstrom. Was steckt dahinter? Und was wären die Folgen für Verbraucher?
Hohe Ausgaben der Netzbetreiber für Einspeisevergütung
Netzbetreiber klagen über immer höhere Ausgaben aufgrund der Einspeisevergütung von Solarstrom. Wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet, rechnen die Betreiber in diesem Jahr mit einer Summe von 20 Milliarden Euro. Können sie diesen Betrag nicht aufbringen, muss der Bund die Differenz ausgleichen. Dabei habe die Regierung die Netzbetreiber bis Juli 2024 bereits mit elf Milliarden Euro unterstützt. Laut Experten soll diese gewaltige Summe in den kommenden Jahren weiter ansteigen.
Energieökonom Christof Bauer von der TU Darmstadt rechnet bei der FR ab 2026 mit Ausgaben von 30 Milliarden Euro, wenn man jetzt nicht gegensteuert. Der Grund für die Zunahme ist die stetig wachsende Anzahl an Stunden, in denen die Erzeugung den Verbrauch übersteigt. Deshalb speisen immer mehr Haushalte und Unternehmen ihren überschüssigen Strom ins Netz ein und bekommen dafür die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung – unabhängig vom aktuellen Strompreis.
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EEG-Förderung für Solarstrom soll beendet werden
Sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft fordern einzelne Stimmen, die EEG-Förderung für Solarstrom zu beenden – darunter auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Aber auch Anbieter von Ökostrom oder Solaranlagen finden sich darunter. Da Solarzellen ohnehin die günstigste Lösung zur Energieerzeugung darstellen, brauche man die veraltete Förderung nicht mehr, heißt es.
Bauer von der TU Darmstadt geht sogar noch einen Schritt weiter, um die Belastungen aufgrund er EEG-Vergütung zu drosseln. Der Energieökonom gibt bei der FR zwei mögliche Vorschläge: Einerseits sollten Betreiber von PV-Anlagen davon abgehalten werden, zu Zeiten von negativen Strompreisen Energie ins Netz einzuspeisen. Dabei fordert er sogar eine „Pönal fürs Einspeisen“, also eine Strafzahlung. Negative Strompreise entstehen, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch übersteigt – also „zu viel“ Strom im Netz ist.
Andererseits äußert er den Vorschlag, dass alle Anlagen, die Solarstrom ins Netz einbringen, zwingend mit einem intelligenten Stromzähler – auch Smart Meter genannt – ausgestattet werden. Dann ließe sich direkt nachvollziehen, ob bei negativen Strompreisen eingespeist wird. Daraufhin soll dann eine entsprechende Strafzahlung für das Einspeisen von Solarstrom fällig werden.
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Was würde das für Verbraucher bedeuten?
myHOMEBOOK hat sich bei der Verbraucherzentrale erkundigt, ob die angesprochenen Strafzahlungen auch private Betreiber betreffen würden – und in welchem Ausmaß. Generell spricht laut Stefan Hoffmann, Referent für Photvoltaik bei der Verbraucherzentrale NRW „wenig“ für ein Ende der EEG-Vergütung. „Lediglich eine Anpassung des Fördermechanismus wäre denkbar – diese aber eher nicht für privat genutzte PV-Anlagen“, erklärt der Energieexperte auf myHOMEBOOK-Anfrage.
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Keine Änderung bei bestehenden Anlagen
Für bestehende Anlagen würde sich zunächst nichts ändern. Ein Ende der EEG-Förderung hält Hoffmann ohnehin für eher unwahrscheinlich. „Ohne das EEG würde die Refinanzierung einer neuen PV-Anlage nur aus dem Eigenverbrauch kommen müssen“, meint der Experte. „Dies ist derzeit fast nicht möglich.“ Der Hauptnutzen entstehe zwar durch den Eigenverbrauch und die vermiedenen Stromkosten, die allermeisten privaten PV-Anlagen wären trotzdem ganz ohne die EEG-Vergütung für den eingespeisten Reststrom unwirtschaftlich.
Aber auch die angedachten Strafzahlungen für kleine PV-Anlagen hält Hoffmann „nicht für sinnvoll und auch für unwahrscheinlich.“ Diese privat betriebenen Anlagen würden vermutlich „unter eine Bagatellgrenze fallen“, erklärt der Energieexperte. Generell gibt Hoffmann Entwarnung: „Alle bereits im Betrieb befindlichen Anlagen werden auch zukünftig so behandelt, wie es die Rechtslage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorgegeben hat.“