
12. Januar 2025, 13:12 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Steigende Energiekosten belasten Haushalte zunehmend. In bestimmten Fällen können aber Strom- und Heizkosten steuerlich geltend gemacht werden, und zwar für Mieter, als auch für Eigentümer. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Steigende Energiepreise werden zu einer immer größeren Belastung. Viele sind auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten. Was viele nicht wissen: Manche Kosten für Strom und Heizen kann man unter Umständen von der Steuer absetzen. myHOMEBOOK erklärt, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und wie man sich bei der Steuererklärung Geld zurückholen kann.
Strom und Heizen von Steuer absetzen – ist das möglich?
„Grundsätzlich kann der normale Bürger Strom und Heizen, also die Kosten hierfür, nicht steuerlich geltend machen“, lautet die klare Antwort vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Lediglich die Lohnkosten für den Schornsteinfeger und Wartung der Heizungsanlage“ könne man steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie, wie man die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen kann.
Zudem könnte der Vermieter „die Heizkosten und Kosten für Strom als Ausgabe geltend machen.“ Er kann demnach die Kosten für Strom und Heizung, die er für die vermietete Immobilie bezahlt, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in seiner Steuererklärung absetzen.
Dabei profitiert er allerdings auch von den „Einnahmen aus den Nebenkosten der Mieter“, wie der Verein ergänzt, da der Vermieter in der Regel diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergibt. Diese Einnahmen müssen ebenfalls versteuert werden. Für Mieter hingegen gibt es in der Regel keine direkte Möglichkeit, Strom und Heizen abzusetzen – es sei denn, es gibt eine beruflich genutzte Fläche in der Wohnung (dazu mehr weiter unten im Artikel).

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Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
Auch wenn es zumindest für Mieter keine direkte Möglichkeit gibt, Strom und Heizen von der Steuer abzusetzen, gibt es dennoch ein paar indirekte Wege, die wir im Folgenden vorstellen.
Energetische Sanierung von Steuer absetzen
So können Eigentümer laut dem Bund der Steuerzahler die Kosten für die Heizungsmodernisierung zusätzlich teilweise steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst nutzt, als auch, wenn er sie vermietet.
Das Finanzamt erstattet bis zu 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung, maximal jedoch 40.000 Euro, wie der Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert. Grundlage hierfür ist der Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Zudem sind die Gewinne aus der Stromeinspeisung durch Photovoltaik-Anlagen seit 2022 steuerfrei, und auch die Umsatzsteuer beim Kauf solcher Anlagen entfällt.
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Homeoffice-Pauschale und Energiekosten
Wer im Homeoffice in einem separaten Arbeitszimmer arbeitet, kann Strom- und Heizkosten anteilig geltend machen. Das gilt auch für Mieter. Die Summe richtet sich dabei nach der Wohnfläche. Bei einem Arbeitszimmer von 15 Quadratmetern in einer 60 Quadratmeter großen Wohnung lassen sich 25 Prozent der Kosten absetzen. Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag, maximal 1260 Euro im Jahr – allerdings ohne zusätzliche Energiekostenabrechnung.
Steuerliche Vorteile bei Zweitwohnungen
Für Berufspendler mit einer Zweitwohnung gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können bis zu 1000 Euro monatlich abgesetzt werden, wie der VLH informiert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten detailliert nachgewiesen werden und die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen erforderlich ist.