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Steigende Energiepreise

Die wichtigsten Stolperfallen beim Wechsel des Stromanbieters

Stromanbieter wechseln: Ein Netzstecker in Großaufnahme
Strom wird teurer – viele denken über einen Wechsel des Anbieters nach Foto: Getty Images
Christian Glass
Christian Glass Redakteur

28. Oktober 2021, 14:06 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Strom wird immer teurer. Viele Verbraucher überlegen, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Das birgt allerdings einige Risiken.

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Außer Haus und zur Sicherheit lieber das Licht anlassen? Diese Zeiten sind passé. Mittlerweile zieht man lieber den Stecker, bevor man die Tür hinter sich schließt. Denn die Energiekosten schießen auch für Privathaushalte mittlerweile durch die Decke. Um die Rechnung zu drücken, hilft es etwas, den Standby-Modus stromhungriger Geräte auszuschalten – allerdings nur bedingt. Strompreise sind jedoch noch nicht in Stein gemeißelt, es gibt unterschiedliche Angebote. Wer zu einem neuen Stromanbieter wechseln möchte, muss dabei aber auf einige Fallstricke Acht geben.

Läuft der Wechsel korrekt ab, muss man keine Sorge vor Stromausfall haben. Denn dass man Strom beziehen kann, ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Im Zweifel wird man durch den örtlichen Grundversorger mit Energie beliefert. Das gilt neben Strom übrigens auch für Gas.

Stromanbieter wechseln – wie läuft das ab?

Was sich auf jeden Fall lohnt: Strompreise der verschiedenen Anbieter vergleichen! Es kostet allerdings etwas Zeit, sich eine genaue Übersicht zu verschaffen. Wer diese investiert, kann bares Geld sparen.

Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale geben nützliche Tipps für den Wechsel des Stromanbieters. So sagen die Experten, man könne den Suchfilter auf den Portalen vorab nach den eigenen Bedürfnissen voreinzustellen. Seriöse Anbieter und Portale bieten an, selbst die besten Optionen auszuwählen. Das sind unter anderem eine kurze Kündigungsfrist und die kürzeste Vertragslaufzeit.

Ein weiterer Tipp der Verbraucherschützer: Das Angebot eines Wechselbonus genauer unter die Lupe nehmen! Es könnten im Kleingedruckten verschleierte Kosten auf einen zukommen, wenn der Bonus in die Gesamtgebühr eingerechnet wird.

In jedem Fall sollte man vom Angebot der ausgewählten Tarife einen Screenshot machen. Kommt es bei der Auftragsbestätigung zu Abweichungen vom Angebot, hat man so bessere Karten.

Sonderkündigungsrecht

Um aus einem laufenden Vertrag herauszukommen, bieten sich prinzipiell nur wenige Möglichkeiten an. Eine wäre eine Erhöhung der Strompreise durch den Anbieter. Dann hat man als Abnehmer ein Sonderkündigungsrecht.

Es gibt dabei allerdings einen Haken: Das Sonderkündigungsrecht ist in der Regel zeitlich befristet.

Meist bleibt einem ein Monat zwischen der Kündigung des alten Vertrages und der Unterzeichnung eines neuen Stromanbieter-Vertrages. Wer die Kündigung nicht dem neuen Anbieter überlässt und selbst rechtzeitig kündigt, kann die Frist sicher einhalten.

Widerrufsrecht schützt vor Kostenfalle

Online geschlossene Verträge können ohne Begründung widerrufen werden, sagen Verbraucherschützer. Das gilt auch für Verträge, die per Brief, E-Mail, SMS oder FAX geschlossen wurden. Denn diese gelten als Fernabsatzverträge. Die Experten weisen zudem darauf hin, dass auch Verträge an der Haustür unter das Widerrufsrecht fallen.

Innerhalb von 14 Tagen kann widerrufen werden, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem man über den Widerruf belehrt wurde. Meist ist das der Moment des Abschlusses des Vertrages.

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Stromanbieter wechseln: Zählerstand im Auge behalten

Damit keine Fehler bei der Abrechnung entstehen, muss man unbedingt den Zählerstand notieren. Den Stand sollte man umgehend dem zuständigen alten Netzbetreiber mitteilen. Auch der neue Anbieter muss darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Problem für häufige Wechsler von Anbietern

Sogenannte „Bonus-Hopper“, also Verbraucher, die häufig zu einem günstigeren Tarif wechseln, könnten bei einem erneuten Wechsel seitens des Anbieters Steine in den Weg gelegt bekommen. Recherchen des NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ ergaben schon 2020, dass Energieversorger wechselfreudige Verbraucher identifizierten und in der Folge ablehnten. Hier hilft es nach Ansicht der Verbraucherschützer, bei einem Wechsel vom alten Anbieter um die Löschung der personenbezogenen Daten zu bitten. Mit einer beantragten Auskunft überprüft man, ob die Löschung wirklich durchgeführt wurde.

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